Zahngesundheit bei Kindern: Zahnpflege, Zahnarzt und Gratis-Zahnspange
Karies ist bei Kindern in Österreich nach wie vor weit verbreitet, obwohl sich viel davon mit Zähneputzen, Ernährung und regelmäßigen Kontrollen vermeiden ließe. Gleichzeitig zahlen die Krankenkassen bei Kindern mehr, als viele Eltern wissen: Füllungen, Mundhygiene und bei schweren Fehlstellungen die ganze Zahnspange. Dieser Beitrag ordnet, was die amtlichen Stellen zur Zahnpflege empfehlen und was ÖGK, BVAEB und SVS 2026 übernehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- -Zahnpflege beginnt mit dem ersten Milchzahn: zweimal täglich, und die Eltern putzen nach, bis das Kind flüssig schreiben kann.
- -Der erste Zahnarztbesuch soll laut Österreichischer Gesellschaft für Kinderzahnmedizin innerhalb eines halben Jahres nach dem ersten Milchzahn stattfinden, also etwa um den ersten Geburtstag.
- -Vertragsleistungen beim Zahnarzt mit Kassenvertrag sind für Kinder kostenlos. Bei BVAEB und SVS sind mitversicherte Kinder vom Behandlungsbeitrag ausgenommen, bei der BVAEB mit Ausnahme der abnehmbaren Zahnspange.
- -Die Gratis-Zahnspange gibt es bei einer Fehlstellung des Grades IOTN 4 oder 5, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt und ein Vertragskieferorthopäde behandelt.
- -Liegt die Fehlstellung darunter, zahlt die Kasse nur einen Teil: bei der ÖGK für eine abnehmbare Spange 821,80 Euro pro Behandlungsjahr, der Eigenanteil beträgt 352,20 Euro (Tarif 2026).
- -Aligner-Therapien übernimmt die ÖGK nicht, rein kosmetische Korrekturen zahlt keine Kasse.
Warum Milchzähne nicht egal sind
Milchzähne fallen aus, deshalb gelten sie manchen Eltern als Zähne auf Zeit. Die Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnmedizin hält dagegen: Milchzähne sind wichtige Platzhalter für die bleibenden Zähne. Muss ein Milchzahn wegen Karies gezogen werden, könnten nachfolgende bleibende Zähne an falscher Stelle durchbrechen, warnt das öffentliche Gesundheitsportal. Aus einem Loch im Milchzahn wird so mitunter eine Fehlstellung, die später eine Zahnspange braucht.
Wie verbreitet Karies bei Kindern ist, zeigt die Österreichische Zahnstatuserhebung 2023/24, die die Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des Gesundheitsministeriums an 4.084 Schulanfängerinnen und Schulanfängern durchgeführt hat. Das Ergebnis: 58 Prozent der 6- bis 7-Jährigen haben ein kariesfreies Milchgebiss. Das Ziel der Weltgesundheitsorganisation liegt bei 80 Prozent und wurde erneut nicht erreicht. 29 Prozent der Kinder brauchen wegen unbehandelter Karies eine akute zahnmedizinische Behandlung, und 7 Prozent waren noch nie bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt.
Die Erhebung zeigt auch, wie groß die Unterschiede sind: In Tirol sind rund 72 Prozent der Kinder dieses Alters kariesfrei, in Niederösterreich 46 Prozent. Der Bericht hält fest, dass Karies trotz einfacher Vorbeugung durch regelmäßige Mundhygiene, fluoridhaltige Zahnpasta und zahnfreundliche Ernährung die häufigste chronische Erkrankung in dieser Altersgruppe bleibt. Zwei dieser drei Maßnahmen, das Zähneputzen und die Ernährung, finden zu Hause statt, im Badezimmer und am Esstisch.
Zahnpflege nach Alter
Die ÖGK formuliert die Grundregel so: Sobald ein Kind einen Zahn hat, soll dieser zweimal täglich von den Eltern gereinigt werden. Am besten gelingt das laut Gesundheitsportal mit einem Wattestäbchen oder einer weichen Kinderzahnbürste. Bewährt hat sich das KAI-System, also Kauflächen, Außenflächen, Innenflächen.
Bei der Zahnpasta kommt es auf zwei Dinge an: dass sie Fluorid enthält und dass die Menge zum Alter passt. Kinder brauchen laut Gesundheitsportal eine spezielle Zahnpasta mit einem niedrigeren Fluoridgehalt; spezielle Kinderzahnpasten haben einen deutlich reduzierten Fluoridgehalt. Das Gesundheitsportal schreibt dazu deutlich: Bei Säuglingen und Kleinkindern darf keinesfalls Zahnpasta für Erwachsene verwendet werden, und wenn möglich sollte das Kind die Zahnpasta nicht verschlucken. Zu viel Fluorid kann vor allem bei Kindern bis acht Jahre Flecken und Verfärbungen am Zahnschmelz verursachen (Dentalfluorose).
Die Mengenangaben in der Tabelle stammen vom öffentlichen Gesundheitsportal. Welche Zahnpasta konkret passt und ob Ihr Kind zusätzlich Fluorid in anderer Form braucht, klären Sie mit der Kinderärztin oder der Zahnärztin. Das hängt vom einzelnen Kind ab und ist keine Frage, die eine Packungsaufschrift beantwortet.
Die Faustregel mit dem Schreiben hat einen Grund: Wer flüssig schreibt, hat die Feinmotorik, die auch das gründliche Putzen aller Flächen nach dem KAI-System verlangt. Bis dahin putzt das Kind selbst, und ein Elternteil putzt danach gründlich nach.
| Alter | Was das Gesundheitsportal empfiehlt |
|---|---|
| Ab dem ersten Milchzahn | Zweimal täglich putzen, anfangs mit Wattestäbchen oder weicher Kinderzahnbürste |
| Bis zum zweiten Geburtstag | Eine reiskorngroße Menge fluoridhaltiger Kinderzahnpasta |
| Ab dem zweiten Geburtstag | Eine erbsengroße Menge fluoridhaltiger Kinderzahnpasta |
| Nach dem sechsten Lebensjahr | Dieselbe Zahnpasta-Empfehlung wie für Erwachsene |
| Bis ins späte Volksschulalter | Eltern putzen nach, bis das Kind flüssig schreiben kann |
Der erste Zahnarztbesuch und der Eltern-Kind-Pass
Das Gesundheitsportal nennt als Idealfall, dass der erste Zahnarztbesuch schon nach dem Durchbruch des ersten Milchzahns erfolgt. Die Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnmedizin wird konkreter: innerhalb eines halben Jahres nach dem ersten Milchzahn, das heißt so um den ersten Geburtstag herum. Dieser erste Besuch soll ein reines Kennenlernen oder eine Kontrolle sein. Auch die ÖGK betont, dass Kinder möglichst früh angstfrei mit Zahnkontrollen vertraut gemacht werden sollen. Während der ganzen Kindergartenzeit empfiehlt das Gesundheitsportal eine Kontrolle zweimal im Jahr.
Die Zahnstatuserhebung zeigt, dass genau hier eine Lücke liegt: Die meisten Kinder gehen regelmäßig zur Kontrolle, der erste Besuch erfolgt aber teils spät. Wer bis zum ersten Schmerz wartet, macht den ersten Termin zu einem unangenehmen. Ein Kontrolltermin ohne Befund ist für ein Kleinkind die bessere Einführung.
Der Eltern-Kind-Pass ersetzt den Zahnarzt nicht, berührt die Zähne aber an mehreren Stellen. Nach der Beschreibung des bisherigen Untersuchungsprogramms beobachtet die Ärztin oder der Arzt bei den Untersuchungen, wie das Zahnen verläuft, empfiehlt bei der 5. Untersuchung (10. bis 14. Lebensmonat) fluoridhaltige Kinderzahnpasta und verschafft sich bei der 7. Untersuchung (34. bis 38. Lebensmonat) einen Eindruck über Zähne und Kiefer, gegebenenfalls mit Überweisung an eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt. Mit dem neuen Untersuchungsprogramm, das seit 1. Oktober 2026 in ganz Österreich gilt, werden die Kindesuntersuchungen 3 bis 9 um einen Beratungsblock unter anderem zu Mundgesundheit und Zahnpflege erweitert.
Einige Bundesländer haben eigene Programme. In Oberösterreich bieten die Kassen für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko vom 5. bis zum 14. Lebensjahr ein kostenloses, altersgerechtes Leistungspaket an, den Zahnpass. Fragen Sie in Ihrer Zahnarztordination oder bei Ihrer Kasse, was es in Ihrem Bundesland gibt.
Trinken, Schnuller, Süßes: was im Alltag zählt
Viele Kariesfälle bei Kleinkindern entstehen nicht durch eine einzelne Süßigkeit, sondern durch Gewohnheiten über den ganzen Tag. Die amtlichen und fachgesellschaftlichen Empfehlungen sind hier ungewöhnlich einig:
- Becher statt Flasche: Ab dem ersten Lebensjahr sollte Ihr Kind laut Gesundheitsportal möglichst nur noch aus Becher oder Glas trinken. Die Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnmedizin schreibt: Mit dem 1. Geburtstag sollte die Flasche weg sein, und Flaschen gehören nicht mit ins Bett.
- Kein Dauernuckeln: Das Kind sollte nicht ständig an der Saugerflasche oder Schnabeltasse nuckeln. Als Getränke nennt das Gesundheitsportal Wasser oder ungesüßten Tee, und zwischen den Mahlzeiten sollen Pausen liegen.
- Schnuller pur: Der Schnuller sollte nie mit Honig, Sirup oder Zucker bestrichen oder bestreut werden.
- Nicht ablutschen: Flaschennuckel, Schnuller oder Babylöffel sollen Eltern grundsätzlich nicht ablutschen, um die Gefahr zu verringern, Kariesbakterien auf das Kind zu übertragen.
- Nach Süßem: Die Zähne möglichst sofort reinigen oder den Mund zumindest mit Wasser ausspülen.
Warum auch zuckerfreie, aber saure Getränke den Zähnen schaden und wie man Kleinkinder ans Wassertrinken gewöhnt, erklärt der Beitrag Richtiges Trinken für Kleinkinder.
Eine Maßnahme, die in der Ordination stattfindet, ist die Fissurenversiegelung. Die Kauflächen der Backenzähne haben tiefe Furchen, die mit der Zahnbürste nur schwer zu reinigen sind. Wird das bei einer Kontrolle festgestellt oder hat ein Kind ein hohes Kariesrisiko, kann die Zahnärztin diese Furchen mit einem speziellen Kunststofflack verschließen. Meist werden laut Fachgesellschaft die ersten bleibenden Backenzähne versiegelt, die mit etwa sechs Jahren durchbrechen. Ob eine Versiegelung bei Ihrem Kind sinnvoll ist, entscheidet die Zahnärztin nach der Untersuchung.
Was die Kasse bei Kinderzähnen zahlt
Bei der ÖGK sind die konservierend-chirurgischen Behandlungen bei Vertragszahnärztinnen, Vertragszahnärzten und in den Zahngesundheitszentren nach Vorlage der e-card kostenlos. Laut der Leistungsübersicht 2026 gehören dazu unter anderem die Untersuchung der Zähne samt Röntgenbildern und Beratung, Kunststofffüllungen im Frontzahnbereich, Amalgam ersetzende Füllungen im Seitenzahnbereich für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Wurzelbehandlungen, das Entfernen von Zähnen und die Zahnsteinentfernung. Bei Behandlungen erhalten Kinder, wenn nötig, eine kostenfreie örtliche Betäubung. Beim Wahlzahnarzt zahlen Sie zuerst selbst und bekommen 80 Prozent des Vertragstarifs zurück, nicht 80 Prozent der Rechnung. Wie das Einreichen funktioniert, steht im Beitrag Kinderarzt: Kassenvertrag, Wahlarzt und Erstattung; bei Zahnärzten gilt dasselbe Prinzip.
Bei der BVAEB gibt es für Zahnbehandlungen einen Behandlungsbeitrag von grundsätzlich 20 Prozent. Angehörige Kinder sind davon bis zum Ende der Anspruchsberechtigung ausgenommen. Eine Ausnahme gilt für die abnehmbare Kieferregulierung: Dort beträgt der Behandlungsbeitrag auch für Kinder 20 Prozent.
Bei der SVS sind Kinder, die bei den Eltern als Angehörige mitversichert sind, vom Behandlungsbeitrag und von einer Kostenbeteiligung bei der Zahnbehandlung befreit.
Ein eigener Posten ist die professionelle Mundhygiene, die für Erwachsene bei der ÖGK in der Regel eine Privatleistung ist. Für Kinder und Jugendliche zahlen alle drei Kassen, aber mit unterschiedlichen Altersgrenzen:
| Kasse | Mundhygiene für Kinder und Jugendliche | Mit festsitzender Zahnspange |
|---|---|---|
| ÖGK | Vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal pro Jahr (mindestens zwölf Monate Abstand); beim Wahlzahnarzt Erstattung von 54,96 Euro (2026) | Zweimal pro Jahr, mindestens sechs Monate Abstand |
| BVAEB | Seit 1. Jänner 2026 von 6 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zwei Sitzungen pro Jahr, kostenlos nur bei Zahnärzten mit BVAEB-Kassenvertrag, nicht bei Wahlärzten und Ambulatorien | Keine eigene Regel genannt; die Sitzungen müssen in allen Fällen mindestens sechs Monate auseinanderliegen |
| SVS | Seit 1. Juli 2018 vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal jährlich als Sachleistung beim Vertragspartner | Zweimal jährlich, auch wenn die SVS die Zahnspange nicht finanziert |
Die Gratis-Zahnspange: Voraussetzungen
Seit 1. Juli 2015 bekommen Kinder und Jugendliche in Österreich neben abnehmbaren auch festsitzende Zahnspangen als Leistung der Krankenversicherung, ohne Zuzahlung. Die Rechtsgrundlage ist § 153a ASVG: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht Anspruch auf eine zahnmedizinisch geeignete Kieferregulierung als Sachleistung, wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung besteht. Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Alter: Bei Behandlungsbeginn darf das Kind noch nicht 18 Jahre alt sein. Die Behandlung muss spätestens bis zum 18. Geburtstag begonnen haben; die Kassen knüpfen die Altersgrenze an den Beginn der Behandlung. Als Behandlungsbeginn gilt der Tag, an dem die Zahnspange zum ersten Mal im Mund eingebracht wird, nicht der Tag der Beratung.
- Schweregrad: Wie stark eine Fehlstellung ist, wird mit dem internationalen Index IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) in die Schweregrade 1 bis 5 eingeteilt. Bei Grad 4 oder 5 besteht laut ÖGK jedenfalls eine medizinische Notwendigkeit und damit Anspruch. Bei einer geringeren Fehlstellung ist die Gratis-Zahnspange nicht möglich. Die Beurteilung trifft die behandelnde Kieferorthopädin oder der behandelnde Kieferorthopäde.
- Vertragspartner: Die Behandlung erfolgt durch eine Kieferorthopädin oder einen Kieferorthopäden mit entsprechendem Kassenvertrag oder in einer Einrichtung der Kasse. Die ÖGK bietet die Behandlung auch in mehreren ihrer Zahngesundheitszentren an.
Die Regelung umfasst zwei getrennte Kassenleistungen. Die frühkindliche (interzeptive) Behandlung bei schweren Fehlstellungen erfolgt laut ÖGK bis zum Alter von etwa zehn Jahren, meist mit abnehmbaren Spangen; laut Dachverband der Sozialversicherung beginnt sie in der Regel ab dem 6. Lebensjahr. Die kieferorthopädische Hauptbehandlung mit festsitzender Zahnspange ist für Kinder und Jugendliche zwischen ungefähr 12 und 18 Jahren gedacht. Zwischen dem Abschluss der einen und dem Beginn der anderen muss mindestens ein Jahr Behandlungsunterbrechung liegen, und vor der Hauptbehandlung wird der Grad der Fehlstellung neu festgestellt. Ob ein Kind noch eine frühkindliche oder schon eine festsitzende Spange bekommt, hängt von der Entwicklung des Kiefers ab.
In der Kassenleistung enthalten sind laut Sozialversicherung eine Erstberatung durch einen Zahnarzt mit Kassenvertrag, die IOTN-Feststellung durch einen Kieferorthopäden mit Kassenvertrag, eine Reparatur bei der frühkindlichen Zahnspange und zwei Reparaturen bei der Zahnspange ab dem 12. Lebensjahr; weitere notwendige Reparaturen nach Vorbewilligung. Die erste Ausstattung mit Retainern, die die Zähne nach der Behandlung in Position halten, ist ebenfalls inkludiert.
Die Altersgrenze ist fix. Wer kurz vor dem 18. Geburtstag erst einen Beratungstermin hat, sollte früh nach einem Termin für die IOTN-Feststellung fragen: Entscheidend ist, dass die Spange vor dem Geburtstag eingesetzt ist.
Ablauf: vom Zahnarzt zum Vertragskieferorthopäden
Den Anstoß gibt meist die regelmäßige Kontrolle. Die ÖGK schreibt, dass Zahnfehlstellungen durch den regelmäßigen Besuch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt rechtzeitig erkannt werden. Eine erste kieferorthopädische Untersuchung erfolgt laut Gesundheitsportal in der Regel dann, wenn die vier oberen und vier unteren bleibenden Schneidezähne durchgebrochen sind.
Bei einem Vertragskieferorthopäden ist für die Gratis-Zahnspange nach Angaben von Sozialversicherung, BVAEB und SVS keine eigene Bewilligung durch die Kasse nötig. Bei der frühkindlichen Behandlung durch einen Vertragszahnarzt verlangt die Kasse eine Vorbewilligung; bei der BVAEB ist auch beim Wahlkieferorthopäden vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung einzuholen, die ÖGK und die SVS prüfen solche Fälle einzeln. Die Einreichung übernimmt meist die Ordination; fragen Sie zur Sicherheit nach.
Die Behandlung selbst dauert. Laut Gesundheitsportal dauert eine kieferorthopädische Hauptbehandlung meist etwa drei bis vier Jahre, eine Frühbehandlung ein halbes bis zwei Jahre. Danach folgt die Retentionsphase, die verhindert, dass die Zähne zurückwandern.
Wichtig ist die Mitarbeit. Die SVS schreibt ausdrücklich: Bringen mangelnde Mundhygiene oder nicht wahrgenommene Kontrolltermine den Behandlungserfolg ins Wanken, melden die Kieferorthopäden dies der Kasse, und lässt sich die Situation nicht klären, geht der Anspruch auf die kostenlose Leistung verloren. Bei der BVAEB ist ein ausreichender Behandlungserfolg Voraussetzung für die Auszahlung des letzten Teilbetrags. Lehnt die Kasse die Kostenübernahme ab, können Sie bei ihr die Ausstellung eines Bescheids beantragen.
- [x]Regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt mit Kassenvertrag wahrnehmen, dort fällt eine Fehlstellung meist zuerst auf.
- [x]Vertragskieferorthopäden in der Nähe über die Vertragspartnersuche Ihrer Kasse finden und früh einen Termin vereinbaren.
- [x]Nach dem IOTN-Grad fragen und sich erklären lassen, ob er für die Gratis-Zahnspange reicht.
- [x]Klären, ob die Ordination die Behandlung als Vertragsleistung oder als Wahlbehandler erbringt, und ob eine Bewilligung eingereicht wird.
- [x]Vor dem 18. Geburtstag muss die Spange eingesetzt sein, nicht nur die Beratung stattgefunden haben.
- [x]Während der Behandlung Mundhygiene und Kontrolltermine einhalten, sonst kann der Anspruch verloren gehen.
- [x]Mit festsitzender Spange die zusätzliche Mundhygiene-Sitzung der Kasse nutzen.
Was die Kasse nicht oder nur teilweise zahlt
Die Gratis-Zahnspange ist großzügig, aber eng umrissen. Außerhalb davon gibt es Zuschüsse, keine volle Übernahme. Für alle Zuschüsse gilt bei der ÖGK: Der Therapievorschlag muss vor Beginn der Behandlung eingereicht und vom Zahnmedizinischen Dienst bewilligt werden.
- Fehlstellung unter IOTN 4: Für eine abnehmbare Spange übernimmt die ÖGK beim Vertragszahnarzt 70 Prozent, das sind 821,80 Euro pro Behandlungsjahr; den Eigenanteil von 30 Prozent, 352,20 Euro pro Behandlungsjahr, zahlt die Familie (Tarif 2026). Beim Wahlzahnarzt erstattet die ÖGK einen Fixbetrag von 657,44 Euro pro Behandlungsjahr, unabhängig von der tatsächlichen Rechnung. Für eine festsitzende Spange gibt es einen Zuschuss von höchstens 821,80 Euro pro Behandlungsjahr, egal ob mit oder ohne Kassenvertrag.
- Vertragskieferorthopäde als Wahlzahnarzt: Manche Vertragskieferorthopäden sind gleichzeitig Wahlzahnärzte. Bekommt Ihr Kind eine abnehmbare Spange ohne Anspruch auf die Gratis-Zahnspange, gelten dort laut ÖGK dieselben Bedingungen wie beim Wahlzahnarzt: zuerst selbst zahlen, dann einreichen.
- Aligner: Durchsichtige Schienen gelten bei der ÖGK nicht als abnehmbare Zahnspangen. Die ÖGK übernimmt dafür keine Kosten.
- Rein kosmetische Korrekturen sind keine Leistung der Sozialversicherung.
- Wahlkieferorthopäde trotz Gratis-Anspruch: Die ÖGK prüft im Einzelfall und erstattet 80 Prozent des Kassentarifs, aber nur bei Behandlern, die schon zu Beginn über die nötige Ausbildung und Erfahrung verfügen, und nie mehr als das tatsächlich bezahlte Honorar.
BVAEB und SVS regeln diese Fälle anders. Die Tabelle fasst die Angaben der drei Kassen zusammen, wie sie im Oktober 2026 auf deren Websites standen. Beträge ohne Jahresangabe der Kasse sind als Stand des Abrufs zu lesen.
Vor einer Zahnspange beim Wahlzahnarzt lohnt ein Kostenvoranschlag. Die ÖGK empfiehlt das ausdrücklich: Wahlzahnärzte legen ihr Honorar frei fest, die Erstattung für die abnehmbare Spange ist dagegen ein Fixbetrag.
| Fall | ÖGK | BVAEB | SVS |
|---|---|---|---|
| Gratis-Zahnspange beim Vertragskieferorthopäden | Volle Kostenübernahme | Bewilligungs- und kostenfreie Vertragsleistung | Ohne Selbstbehalt, keine Bewilligung nötig |
| Gratis-Anspruch, aber Wahlkieferorthopäde | Einzelfallprüfung, 80 Prozent des Kassentarifs | Bewilligung vor Beginn; Erstattung bis zum Vertragstarif, im laufenden Jahr 1.174 Euro (frühkindlich) und 4.722 Euro (Hauptbehandlung) | Einzelfallprüfung, 100 Prozent des Vertragstarifs |
| Abnehmbare Spange ohne Gratis-Anspruch | Kasse 821,80 Euro, Eigenanteil 352,20 Euro pro Behandlungsjahr (Tarif 2026) | Behandlungsbeitrag 20 Prozent der tarifmäßigen Kosten | Kostenbeteiligung 352,20 Euro pro Behandlungsjahr |
| Festsitzende Spange ohne Gratis-Anspruch | Zuschuss bis 821,80 Euro pro Behandlungsjahr (Tarif 2026) | Bewilligungspflichtig: bei IOTN 2 bis zu 80 Prozent des Tarifs für abnehmbare Behandlung pro Jahr, ab IOTN 3 bis zu 3.500 Euro für die ganze Behandlung | Bis zu 821,80 Euro pro Behandlungsjahr |
| Aligner | Keine Kostenübernahme | Keine Angabe auf der Website, vorher anfragen | Keine Angabe auf der Website, vorher anfragen |
| Rein kosmetische Korrektur | Keine Leistung der Sozialversicherung | Keine Leistung der Sozialversicherung | Keine Leistung der Sozialversicherung |
Häufige Fragen (FAQ)
Bis wann muss die Gratis-Zahnspange beginnen?
Vor dem 18. Geburtstag. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Zahnspange zum ersten Mal im Mund eingebracht wird, nicht der Tag der Beratung. Die Kassen knüpfen die Altersgrenze an den Beginn der Behandlung.
Was bedeutet IOTN 4 oder 5?
IOTN ist ein internationaler Index, der Zahn- und Kieferfehlstellungen nach Behandlungsbedarf in die Schweregrade 1 bis 5 einteilt. Bei Grad 4 oder 5 besteht laut ÖGK jedenfalls eine medizinische Notwendigkeit und damit Anspruch auf die Gratis-Zahnspange. Die Einstufung nimmt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde vor.
Mein Kind hat IOTN 3. Zahlt die Kasse gar nichts?
Doch, aber nur einen Teil. Bei der ÖGK sind das 2026 für eine abnehmbare Spange beim Vertragszahnarzt 821,80 Euro pro Behandlungsjahr bei einem Eigenanteil von 352,20 Euro, für eine festsitzende Spange ein Zuschuss von höchstens 821,80 Euro pro Behandlungsjahr. Die BVAEB zahlt ab IOTN 3 für eine festsitzende Hauptbehandlung bis zu 3.500 Euro für die ganze Behandlung. Jeder Zuschuss muss vor Behandlungsbeginn bewilligt werden.
Übernimmt die Kasse durchsichtige Schienen (Aligner)?
Bei der ÖGK nicht. Aligner-Therapien gelten dort nicht als abnehmbare Zahnspangen, die ÖGK übernimmt dafür keine Kosten. Wer einen Aligner möchte, sollte vorher bei der eigenen Kasse nachfragen und mit vollen Privatkosten rechnen.
Wann soll mein Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt?
Laut Gesundheitsportal idealerweise schon nach dem Durchbruch des ersten Milchzahns, laut Österreichischer Gesellschaft für Kinderzahnmedizin spätestens ein halbes Jahr danach, also etwa um den ersten Geburtstag. Der erste Termin ist ein Kennenlernen. Im Kindergartenalter empfiehlt das Gesundheitsportal Kontrollen zweimal im Jahr.
Welche Zahnpasta braucht ein Kleinkind?
Eine fluoridhaltige Kinderzahnpasta, keine Zahnpasta für Erwachsene. Das Gesundheitsportal nennt bis zum zweiten Geburtstag eine reiskorngroße Menge, ab dem zweiten Geburtstag eine erbsengroße Menge. Welches Produkt passt und ob Ihr Kind zusätzlich Fluorid braucht, besprechen Sie mit der Kinderärztin oder der Zahnärztin.
Kostet eine Füllung beim Kind etwas?
Beim Vertragszahnarzt nicht. Bei der ÖGK sind konservierende Behandlungen mit der e-card kostenlos, für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr einschließlich Amalgam ersetzender Füllungen im Seitenzahnbereich. Bei BVAEB und SVS sind mitversicherte Kinder vom Behandlungsbeitrag ausgenommen. Beim Wahlzahnarzt zahlen Sie zuerst selbst und bekommen 80 Prozent des Vertragstarifs zurück.
Was tun, wenn ein Zahn ausgeschlagen wurde?
So schnell wie möglich zur Zahnärztin. Die Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnmedizin rät, den Zahn oder das Stück sofort zu suchen, nur an der Krone anzufassen, nicht zu reinigen und feucht zu lagern, am besten in einer Zahnrettungsbox aus der Apotheke, sonst in kalter H-Milch oder Kochsalzlösung. Ausgeschlagene Milchzähne werden in der Regel nicht zurückgesetzt. Ist das Kind bewusstlos oder ist ihm übel, suchen Sie einen Arzt auf oder fahren Sie ins Krankenhaus.
Weiterführende Informationen
- Zahnspange (Österreichische Gesundheitskasse)
- Die ÖGK im Überblick: Leistungen und Services 2026 (Österreichische Gesundheitskasse)
- Kinderzahnheilkunde und Kieferorthopädie (Österreichische Gesundheitskasse)
- Professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) (Österreichische Gesundheitskasse)
- Gesunde Zähne von Kindheit an (Österreichische Gesundheitskasse)
- Kieferorthopädie (Dachverband der Sozialversicherungsträger)
- Gratis-Zahnspange (oesterreich.gv.at, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
- § 153a ASVG, Kieferregulierungen (Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS))
- Zahnspange / Kieferregulierung, festsitzend und abnehmbar (BVAEB)
- Behandlungsbeitrag (BVAEB)
- Zahnbehandlung und Mundhygiene (BVAEB)
- Gratis-Zahnspange (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
- Kostentragung für Zahnspangen in sonstigen Fällen (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
- Zahnbehandlung (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
- Mundhygiene (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
- Zahnpflege für Säuglinge und Kinder (Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (gesundheit.gv.at))
- Fluorid (Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (gesundheit.gv.at))
- Zahn- und Kieferfehlstellungen (Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (gesundheit.gv.at))
- Eltern-Kind-Pass: Untersuchungsprogramm (Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (gesundheit.gv.at))
- Eltern-Kind-Pass: Vierte bis sechste Untersuchung des Kindes (Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (gesundheit.gv.at))
- Eltern-Kind-Pass: Siebte bis zehnte Untersuchung des Kindes (Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (gesundheit.gv.at))
- Österreichische Zahnstatuserhebung 2023/24: 6- bis 7-jährige Kinder (Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des Sozialministeriums)
- Elternratgeber (Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnmedizin (ÖGKiZ))
- Kassen-Zahnspange (Österreichische Zahnärztekammer, Landeszahnärztekammer Kärnten)
