Hort, Ganztagsschule und Nachmittagsbetreuung: Formen, Kosten, Fristen

Mit dem Schuleintritt beginnt für viele Familien die Frage, wer das Kind am Nachmittag betreut. In Österreich gibt es dafür zwei Wege: die Betreuung an der Schule selbst, in getrennter oder verschränkter Form, und den Hort als eigene Einrichtung. Dieser Beitrag erklärt, wie sich die Formen unterscheiden, wer über Platz und Preis entscheidet, welche Fristen gelten und was in den Ferien und bei der Steuer zu beachten ist.

Datenstand: 24. Oktober 2026Gültig für: ÖsterreichQuelle: Ganztägige Schulformen
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Das Wichtigste in Kürze

  • -Schulische Nachmittagsbetreuung gibt es in Volksschule, Mittelschule, Polytechnischer Schule, Sonderschule und AHS-Unterstufe, entweder getrennt (Unterricht vormittags, Betreuung nachmittags) oder verschränkt (Unterricht und Freizeit wechseln über den ganzen Tag).
  • -Melden sich an einem Standort 15 Kinder an, ist eine Betreuungsgruppe zu führen. Kommt auch schulübergreifend keine Gruppe zustande, genügen 12 Anmeldungen.
  • -Den Elternbeitrag an Pflichtschulen legt der Schulerhalter fest, meist die Gemeinde. An der AHS-Unterstufe beträgt der Betreuungsbeitrag 88 Euro im Monat, bei weniger Tagen anteilig.
  • -Der Hort ist eine eigene Einrichtung nach Landesrecht. In Wien steht der städtische Hort nur Kindern aus halbtägigen Volksschulen offen, dafür hat er auch in den Ferien geöffnet.
  • -Betreuungskosten sind seit 2019 nicht mehr von der Steuer absetzbar. Steuerfrei bleibt ein Zuschuss des Arbeitgebers bis 2.000 Euro je Kind und Jahr.

Was die Begriffe bedeuten

Für die Betreuung nach dem Unterricht sind viele Namen im Umlauf: Nachmittagsbetreuung, schulische Tagesbetreuung, offene Ganztagsschule, verschränkte Ganztagsschule, Hort. Das Bildungsministerium fasst die schulischen Angebote unter dem Begriff ganztägige Schulformen zusammen, gleich wie sie vor Ort heißen. Dahinter stehen zwei Organisationsformen.

Getrennte Form. Der Unterricht findet am Vormittag statt, danach beginnt der Betreuungsteil mit Mittagessen, Lernzeit und Freizeit. Die Gruppen können aus Kindern verschiedener Klassen, Schulstufen und sogar verschiedener Schulen bestehen. Möglich ist eine tageweise Betreuung an bis zu fünf Tagen. Diese Form meinen die meisten, wenn sie von Nachmittagsbetreuung sprechen.

Verschränkte Form. Unterricht, Lernzeit und Freizeit wechseln sich über den ganzen Tag ab, auch am Vormittag kann eine Freizeiteinheit liegen. Die ganze Klasse ist dabei, die Anmeldung gilt für alle fünf Tage und für die gesamte Dauer, in der die Klasse verschränkt geführt wird. In der Volksschule ist das laut Bildungsministerium üblicherweise von der ersten bis zur vierten Klasse, in Mittelschule und AHS-Unterstufe manchmal nur zwei Jahre.

Der Hort ist etwas anderes: eine eigene Kinderbetreuungseinrichtung außerhalb der Schule, geregelt im Landesrecht und betrieben von der Gemeinde oder einem privaten Träger. In Wien etwa brauchen private Horte eine Bewilligung nach dem Wiener Kindergartengesetz. Im Hort betreuen Hortpädagoginnen und Hortpädagogen, in der schulischen Lernzeit dagegen Lehrerinnen und Lehrer. Die Unterschiede im Überblick:

Was die Begriffe bedeuten: Übersichtstabelle
MerkmalGetrennte FormVerschränkte FormHort
Ortin der Schulein der Schuleeigene Einrichtung, unabhängig von der Schule
Anmeldungeinzelne Tage oder alle Schultage, für ein Schuljahralle Schultage, für die Dauer des Schulbesuchsbeim Träger, nach dessen Regeln
Lernzeit betreut vonLehrerinnen und LehrernLehrerinnen und LehrernHortpädagoginnen und Hortpädagogen
RechtsgrundlageSchulrecht des Bundes, Ausführung durch das LandSchulrecht des Bundes, Ausführung durch das LandLandesrecht über Kinderbetreuung
Ferienkeine Betreuung durch die Schulekeine Betreuung durch die Schuleje nach Träger, städtische Horte in Wien ganzjährig geöffnet

Verschränkt oder getrennt: was im Alltag zählt

Beide Formen sehen eine Betreuung bis mindestens 16 Uhr vor. Ausnahme ist der Freitag: Mit Beschluss des Schulforums beziehungsweise des Schulgemeinschaftsausschusses können Unterrichts- und Lerneinheiten an diesem Tag schon um 14 Uhr enden, und nach Absprache zwischen Schulleitung und Schulerhalter kann ein weiterer Wochentag so geregelt werden. Wer bis 17 oder 18 Uhr arbeitet, sollte deshalb früh fragen, wie lange die Betreuung am eigenen Standort tatsächlich dauert.

Der Betreuungsteil besteht aus gegenstandsbezogener Lernzeit, individueller Lernzeit und Freizeit einschließlich Mittagessen. In der Lernzeit unterstützen ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer bei Hausübungen und beim Festigen des Unterrichtsstoffs. Die Freizeit gestalten Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher oder Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen. Das Mittagessen stellt der Schulerhalter bereit, es wird immer von Betreuungspersonal begleitet.

Der wichtigste praktische Unterschied liegt in der Bindung. In der getrennten Form können Sie wählen, an welchen Tagen Ihr Kind bleibt, und die Anmeldung gilt nur für das jeweilige Schuljahr. In der verschränkten Form ist die Anmeldung für alle Schultage verpflichtend und gilt für die ganze Zeit an dieser Schule. Wer ein verschränkt geführtes Klassenmodell wählt, entscheidet also für mehrere Jahre.

Ganz starr ist keine der beiden Formen. Laut Schulunterrichtsgesetz können Eltern verlangen, dass ihr Kind Randstunden auslässt, wenn es sich um Freizeiteinheiten handelt. Besucht ein Kind regelmäßig eine Musikschule oder einen Sportverein während der Betreuungszeit, kann die Schulleitung das erlauben. An den angemeldeten Tagen gilt sonst Anwesenheitspflicht; die Stadt Innsbruck weist ausdrücklich darauf hin, dass die schulische Tagesbetreuung Unterrichtszeit ist.

Wer einen Platz bekommt

Ob eine Schule ganztägig geführt wird, entscheidet der Schulerhalter. Bei Volksschule, Mittelschule, Polytechnischer Schule und Sonderschule ist das in der Regel die Gemeinde, bei der AHS-Unterstufe der Bund. Die Festlegung bei öffentlichen Pflichtschulen braucht die Bewilligung der Landesregierung, vorher sind Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer zu hören. Bei der Schuleinschreibung werden Sie gefragt, ob und in welcher Form Sie eine ganztägige Betreuung brauchen. Diese Antwort ist keine Formalität: Sie fließt in die Entscheidung ein, ob am Standort eine Gruppe entsteht.

Das Schulorganisationsgesetz setzt eine klare Schwelle. Unter Bedachtnahme auf die räumlichen Voraussetzungen und auf andere Betreuungsangebote in der Region, etwa Horte, ist eine Tagesbetreuung jedenfalls ab 15 angemeldeten Schülerinnen und Schülern zu führen, auch klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend. Kommt so keine Gruppe zustande, genügen bei schulartenübergreifender Führung 12 Anmeldungen. Das Bildungsministerium spricht hier von einem Rechtsanspruch auf einen Platz, sobald 15 Kinder angemeldet sind, und verweist zusätzlich auf die Regelungen der Länder. An einer AHS-Unterstufe darf eine Betreuungsgruppe in getrennter Form ab 10 Kindern gebildet werden, die an mindestens drei Tagen angemeldet sind.

Das Angebot ist in den vergangenen Jahren gewachsen, deckt aber nicht alle ab. Im Schuljahr 2025/26 besuchten laut Bildungsministerium 253.587 Schülerinnen und Schüler eine ganztägige Schulform, eine Betreuungsquote von rund 33,69 Prozent in der 1. bis 9. Schulstufe. Knapp über 62 Prozent der Standorte, das sind 3.097 Schulen, bieten ein ganztägiges Angebot. Rund 92 Prozent davon führen die getrennte Form. Eine verschränkte Klasse in Wohnortnähe zu finden, ist also deutlich schwieriger als eine Nachmittagsgruppe.

Beim Hort entscheidet der Träger nach eigenen Kriterien. Die Stadt Wien vergibt städtische Hortplätze nach Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern, nach der Zugehörigkeit des Horts zum Schulstandort und nach dem Alter des Kindes: Jüngere Kinder haben eher Vorrang, aufgenommen wird bis zum Ende der Volksschule. Ein Platz im städtischen Kindergarten garantiert keinen Hortplatz am selben Standort. Wer ein Kind an einer ganztägigen Wiener Schule hat, bekommt keinen städtischen Hortplatz, weil die Betreuung dann in der Schule stattfindet.

Was die Betreuung kostet

Der Elternbeitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Betreuungsbeitrag und dem Verpflegungsbeitrag für das Essen. Wie hoch beide sind und ob es eine soziale Staffelung gibt, entscheidet der Schulerhalter. Für Pflichtschulen gibt es deshalb keinen österreichweiten Tarif; das Bildungsministerium hält fest, dass sich die Beiträge je nach Schultyp und Bundesland unterscheiden und sich häufig am Beitrag an Bundesschulen orientieren.

AHS-Unterstufe. Hier ist der Betrag bundesweit einheitlich in einer Verordnung geregelt. Der Betreuungsbeitrag beträgt 88 Euro im Monat und ist zehnmal je Unterrichtsjahr zu zahlen. Wer nur an einzelnen Tagen angemeldet ist, zahlt einen Anteil: 30 Prozent bei einem Tag, 40 Prozent bei zwei, 60 Prozent bei drei und 80 Prozent bei vier Tagen. Das Essen kommt gesondert dazu.

Für Bundesschulen lässt sich der Betreuungsbeitrag auf Antrag um 10 bis 100 Prozent ermäßigen, in Zehn-Prozent-Stufen, abhängig von Einkommen, Familienstand und Familiengröße. Der Verpflegungsbeitrag kann nicht ermäßigt werden. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach der Aufnahme in die Nachmittagsbetreuung bei der Schulleitung liegen, online geht er direkt an die zuständige Behörde. Wer später kommt, bekommt die Ermäßigung erst ab dem Monat des Antrags. In den Folgejahren ist der Antrag vor Schulbeginn zu stellen. Entschieden wird von der Bildungsdirektion.

Volks- und Mittelschulen. Hier gelten die Tarife der Gemeinde. Die Ermäßigung nach der Bundesverordnung greift an diesen Schulen nicht; Ansprechpartner sind der Schulerhalter oder die Bildungsdirektion des Landes, in den Beispielstädten läuft der Antrag über die Stadt. Wien und Innsbruck etwa verlangen einen neuen Antrag für jedes Schuljahr und berücksichtigen Anträge nicht rückwirkend. Welche Beträge sich für drei Städte belegen lassen, zeigt der nächste Abschnitt. Wie sich Kindergarten- und Betreuungskosten insgesamt zusammensetzen und welche Förderungen es gibt, steht unter Kinderbetreuungskosten und Förderungen.

Praxis-Tipp für Eltern

Fragen Sie bei der Anmeldung gleich nach dem Ermäßigungsantrag. Die Frist läuft oft ab Schulbeginn oder ab Aufnahme, und eine verspätete Ermäßigung gilt in der Regel erst ab dem Antragsmonat.

Drei Städte im Vergleich: Wien, Innsbruck, Salzburg

Die folgenden Beträge stammen von den Seiten der jeweiligen Stadt, abgerufen am 24. Oktober 2026. Sie zeigen, wie weit die Modelle auseinanderliegen: Wien rechnet je Semester oder je Tag, Innsbruck pauschal je Monat, Salzburg je Betreuungstag.

Wien. An verschränkten Ganztagsschulen ist die Betreuung in der Kernzeit gratis. Sie reicht an Volksschulen bis zur 8. Unterrichtseinheit, also bis etwa 15.30 Uhr, an Mittelschulen bis etwa 16.30 Uhr. Die freiwillige Spätbetreuung danach kostet pauschal 260 Euro je Semester und Kind, eine Jause auf Wunsch des Standorts dreimal jährlich 115 Euro. An offenen Ganztagsschulen kostet der Nachmittag 7,80 Euro je Tag; gebucht werden mindestens drei Nachmittage pro Woche, die Tage sind frei wählbar. Das warme Mittagessen ist seit Herbst 2023 auch dort kostenlos. Liegt das monatliche Familieneinkommen unter 3.858,12 Euro, kann eine Ermäßigung beantragt werden. Wer Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Grundversorgung bezieht, zahlt für Spätbetreuung und Jause nichts.

Der städtische Hort in Wien betreut Kinder aus halbtägigen Volksschulen an Schultagen von 11 bis 17.30 Uhr, bei Bedarf bis 18 Uhr, und ist ganzjährig geöffnet, auch in den Ferien. Ab September 2026 nennt die Stadt 232,60 Euro für die Hortbetreuung und 89,81 Euro für das Mittagessen. Eine Ermäßigung gibt es bei einem Gesamt-Netto-Einkommen des Haushalts bis 3.858,12 Euro; für jedes weitere Kind mit Familienbeihilfe werden 477,26 Euro abgezogen. Der Antrag gilt für ein Hortjahr bis 31. August und wirkt nicht rückwirkend. Für private Horte, Kindergruppen und Tageseltern zahlt die Stadt unter denselben Einkommensgrenzen einen Zuschuss, wenn die Schule des Kindes keine Tagesbetreuung anbietet, bis zum Ende der 9. Schulstufe.

Innsbruck. Im Schuljahr 2026/27 kostet die schulische Tagesbetreuung an Volks- und Mittelschulen 26,25 Euro im Monat bei ein bis zwei Tagen und 35 Euro bei drei bis fünf Tagen, das Mittagessen 5,10 Euro. Im städtischen Schülerhort sind es 59,90 beziehungsweise 85,40 Euro, das Essen 4,75 Euro. Neben dem Volltarif gibt es drei ermäßigte Stufen, deren letzte eine Befreiung vom Betreuungsbeitrag ist, beantragt jedes Schuljahr im September und nur bei Hauptwohnsitz in Innsbruck.

Salzburg. Die schulische Tagesbetreuung an den städtischen Pflichtschulen kostet im Schuljahr 2026/27 laut Elterninformation 5,38 Euro je Betreuungstag, dazu 3,74 Euro für das Mittagessen, zusammen 9,12 Euro, Änderungen im September vorbehalten. Das Mittagessen ist verpflichtend. Mit Arbeitszeitbestätigung ist eine Betreuung bis 18 Uhr möglich. Ein Kind kann nicht gleichzeitig in der schulischen Tagesbetreuung und in einem städtischen Hort angemeldet sein.

Drei Städte im Vergleich: Wien, Innsbruck, Salzburg: Übersichtstabelle
Ort und FormBetreuungMittagessen
Wien, verschränkte GanztagsschuleKernzeit gratis, Spätbetreuung 260 Euro je Semestergratis, Jause auf Wunsch 115 Euro dreimal im Jahr
Wien, offene Ganztagsschule7,80 Euro je Tag, mindestens drei Nachmittagekostenlos
Wien, städtischer Hort ab September 2026232,60 Euro89,81 Euro
Innsbruck, schulische Tagesbetreuung 2026/2726,25 Euro (1 bis 2 Tage) oder 35 Euro (3 bis 5 Tage) im Monat5,10 Euro je Essen
Innsbruck, städtischer Schülerhort 2026/2759,90 oder 85,40 Euro im Monat4,75 Euro je Essen
Salzburg, schulische Tagesbetreuung 2026/275,38 Euro je Betreuungstag3,74 Euro je Tag, verpflichtend
AHS-Unterstufe, bundesweit88 Euro im Monat bei fünf Tagen, weniger Tage anteiliggesondert, nicht ermäßigbar

Anmeldung und Fristen

Für die schulische Betreuung gilt bundesweit das Schulunterrichtsgesetz. Die Anmeldung erfolgt bei der Anmeldung zur Aufnahme in die Schule, also meist schon bei der Schuleinschreibung, oder innerhalb einer Frist, die die Schulleitung einräumt: mindestens drei Tage, höchstens eine Woche, und sie muss einen Sonntag einschließen. Danach ist eine Anmeldung nur noch möglich, wenn dafür keine zusätzliche Gruppe nötig ist. In Salzburg lag dieser Zeitraum für 2026/27 an den Volksschulen zwischen 14. und 23. September 2026.

Abmelden lässt sich ein Kind während des Schuljahres nur zum Ende des ersten Semesters, und zwar spätestens drei Wochen davor. Zu einem anderen Zeitpunkt geht das nur aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen. Gibt es an der Schule keine Klasse ohne verschränkte Betreuung, bleibt nur die Abmeldung von der Schule.

Beim Hort gelten die Fristen der Gemeinde, und sie liegen oft weit vor Schulbeginn. Zwei Beispiele:

  • Wien: Kinder, die in eine halbtägige Volksschule kommen, werden mit der Schulplatzzusage angemeldet. Für das Schuljahr 2027/28 ist das von 30. März bis 16. April 2027 möglich. Kinder ab der 2. Schulstufe werden bis Ende März für das kommende Schuljahr angemeldet. Bis spätestens Ende Mai erfahren Sie schriftlich, ob und wo es einen Platz gibt. Bei der Anmeldung können Sie zwei bevorzugte Horte angeben. Nachgewiesen werden müssen Berufstätigkeit oder Ausbildung und die Schulplatzzusage oder Schulbesuchsbestätigung.
  • Innsbruck: Die Anmeldung für den städtischen Schülerhort läuft von 1. Dezember 2026 bis 31. Jänner 2027 über die Plattform FRIDA des Landes Tirol, wofür eine ID Austria nötig ist. Danach folgt ein persönlicher Einschreibungstermin. Mitzubringen sind unter anderem Geburtsurkunde, Meldezettel und eine Arbeitsbestätigung mit Stundenausmaß.

Private Horte nehmen Anmeldungen direkt entgegen, mit eigenen Fristen. Für alle anderen Gemeinden gilt: Fragen Sie im Herbst vor dem Schuleintritt bei Gemeindeamt und Schule nach, welche Zeiträume gelten.

Wichtiger Hinweis

Wer die Abmeldefrist drei Wochen vor Semesterende verpasst, bleibt in der Regel bis Schuljahresende angemeldet und zahlt weiter. Bei der verschränkten Form gilt die Anmeldung sogar für die ganze Zeit an der Schule.

Wer in den Ferien betreut

Die schulische Tagesbetreuung findet an Unterrichtstagen statt, in den Ferien nicht. Das ist der Punkt, an dem viele Familien zwischen Schule und Hort abwägen. Die Stadt Wien begründet die Reihenfolge bei ihrer Sommerbetreuung genau damit: Ganztägig geführte Volksschulen sind die einzige Schulform, die keine andere Möglichkeit für eine Sommerbetreuung bietet, während Kinder anderer Schulen den Hort nutzen können, der auch im Sommer offen hat.

Wien. Die Summer City Camps der Stadt liefen 2026 von 6. Juli bis 4. September an 34 Standorten mit rund 33.000 Plätzen, für Wiener Schulkinder von 6 bis 12 Jahren und Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf bis 14 Jahre. Der Elternbeitrag betrug 80 Euro pro Kind und Woche, einschließlich Mittagessen und Jause; für Kinder in Grundversorgung oder Mindestsicherung war die Teilnahme kostenlos. Zuerst buchten Kinder ganztägiger Volksschulen mit einem Code aus der Schule, ab der zweiten Phase alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Wien, deren Betreuung nicht durch einen Hort gesichert ist. 2027 sind die Camps von 5. Juli bis 3. September angekündigt, der Anmeldestart voraussichtlich im März.

Innsbruck. In den Herbst-, Weihnachts-, Semester- und Osterferien betreut die Stadt nur Kinder, die eine städtische Einrichtung besuchen. Im Sommer können alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck teilnehmen, müssen aber gesondert angemeldet werden. 2026 hatten von 13. Juli bis 28. August unter anderem drei Volksschulen und drei Schülerhorte geöffnet, die Anmeldung für die Horte lief im Mai.

Andere Gemeinden organisieren eigene Ferienangebote oder arbeiten dafür mit Vereinen zusammen; fragen Sie früh im Jahr nach, wann die Anmeldung beginnt. Eine Übersicht über Feriencamps steht unter Sommerferiencamps, die Ferientermine aller Bundesländer unter Schulferien in Österreich und Europa.

Steuer und Zuschüsse

Absetzen lassen sich Hort- und Betreuungskosten nicht mehr. Der Familienbonus Plus hat ab dem Jahr 2019 die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag ersetzt. Er senkt die Steuer um bis zu 2.000 Euro je Kind und Jahr bis zum 18. Geburtstag, unabhängig davon, was die Betreuung kostet. Wie er beantragt wird, steht unter Familienbonus Plus und Mehrkindzuschlag.

Zuschuss des Arbeitgebers. Arbeitgeber können bis zu 2.000 Euro je Kind und Kalenderjahr lohnsteuer- und sozialabgabenfrei zur Kinderbetreuung zahlen. Das Einkommensteuergesetz knüpft das an mehrere Bedingungen: Der Zuschuss muss allen Beschäftigten oder bestimmten Gruppen gewährt werden; Ihnen selbst muss für das Kind mehr als sechs Monate im Jahr der Kinderabsetzbetrag zustehen; das Kind darf zu Beginn des Kalenderjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; und betreut werden muss es in einer öffentlichen oder einer landesrechtlich zugelassenen privaten Kinderbetreuungseinrichtung oder von einer pädagogisch qualifizierten Person, nicht von Angehörigen im eigenen Haushalt. Das Geld fließt direkt an die Einrichtung, als Gutschein oder als Ersatz nachgewiesener Kosten. Gegenüber dem Arbeitgeber geben Sie eine schriftliche Erklärung ab, das Formular L35.

Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS. Wer eine neue Stelle antritt, an einer AMS-Maßnahme teilnimmt, seine Arbeitszeit maßgeblich ändert oder die bisherige Betreuung nicht mehr halten kann, kann bis zu 300 Euro im Monat bekommen. Gefördert werden ausdrücklich auch Horte. Das Kind muss jünger als 15 Jahre sein, das Bruttoeinkommen darf 2.700 Euro im Monat nicht übersteigen. Die Beihilfe wird für 26 Wochen gewährt und kann auf Antrag bis zu insgesamt 156 Wochen je Kind verlängert werden. Beantragen müssen Sie sie nach einem Beratungsgespräch beim AMS, und zwar vor Beginn der Beschäftigung und vor Start der Betreuung.

So finden Sie die passende Lösung

Welche Form passt, hängt weniger von pädagogischen Vorlieben ab als vom Familienalltag. Drei Fragen helfen bei der Entscheidung: Wie viele Nachmittage braucht Ihr Kind wirklich Betreuung? Wer betreut es in den Sommerferien und den kürzeren Ferien dazwischen? Und wie lange am Tag muss die Betreuung reichen, auch am Freitag?

Die getrennte Form ist flexibel, weil Sie die Tage wählen, deckt aber die Ferien nicht ab. Die verschränkte Form verteilt Unterricht, Lernzeit und Freizeit über den Tag, bindet aber für mehrere Jahre an alle fünf Tage. Der Hort kostet in den Beispielstädten mehr als die Betreuung an der Schule, kann dafür in den Ferien weiterlaufen; in Innsbruck hat er bis 18 Uhr offen, die schulische Tagesbetreuung an Volksschulen bis 17.15 Uhr, freitags bis 16 Uhr. Städtische Horte in Wien nehmen nur Volksschulkinder auf. Für Kinder in der Mittelschule oder AHS-Unterstufe ist die Nachmittagsbetreuung an der Schule deshalb oft der naheliegende Weg. Was sich in der Unterstufe sonst ändert, beschreibt der Elternratgeber für 10 bis 14 Jahre, weitere Themen rund um Schule stehen unter Bildung.

Checkliste & Kriterien:
  • [x]Im Herbst vor dem Schuleintritt: bei Schule und Gemeinde fragen, welche Betreuungsformen es am Standort gibt und welche Anmeldezeiträume gelten.
  • [x]Bei der Schuleinschreibung den Bedarf an Nachmittagsbetreuung angeben, auch wenn noch unklar ist, ob eine Gruppe zustande kommt.
  • [x]Für einen Hortplatz die Frist der Gemeinde vormerken: in Wien 2027 von 30. März bis 16. April für Erstklässler, in Innsbruck von 1. Dezember 2026 bis 31. Jänner 2027.
  • [x]Betreuungszeiten vergleichen, besonders den Freitag, an dem die Schule um 14 Uhr enden darf.
  • [x]Mit der Anmeldung den Ermäßigungsantrag stellen, an der AHS-Unterstufe innerhalb eines Monats nach Aufnahme.
  • [x]Ferienbetreuung im Frühjahr anmelden, wenn das Kind eine ganztägige Schule ohne Hort besucht.
  • [x]Beim Arbeitgeber nach einem steuerfreien Betreuungszuschuss fragen und das Formular L35 abgeben.
  • [x]Spätestens drei Wochen vor Ende des ersten Semesters entscheiden, ob die Anmeldung im zweiten Semester weiterlaufen soll.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Hort und Nachmittagsbetreuung an der Schule?

Die Nachmittagsbetreuung an der Schule ist Teil der ganztägigen Schulform: Die Lernzeit betreuen Lehrerinnen und Lehrer, die Regeln stehen im Schulrecht, und der Schulerhalter legt die Beiträge fest. Der Hort ist eine eigene Kinderbetreuungseinrichtung nach Landesrecht mit Hortpädagoginnen und Hortpädagogen. Er hat je nach Träger auch in den Ferien geöffnet, die Schule nicht.

Kann ich mein Kind nur an einzelnen Tagen anmelden?

In der getrennten Form ja: Die Anmeldung kann sich auf alle Schultage oder auf einzelne Tage beziehen und gilt für ein Schuljahr. In der verschränkten Form ist nur eine Anmeldung für alle Schultage möglich. Manche Städte setzen eigene Untergrenzen, an offenen Ganztagsschulen in Wien etwa mindestens drei Nachmittage pro Woche.

Habe ich Anspruch auf einen Platz in der Nachmittagsbetreuung?

Melden sich an einem Standort mindestens 15 Schülerinnen und Schüler an, ist eine Tagesbetreuung zu führen, auch klassen- oder schulübergreifend. Kommt so keine Gruppe zustande, reichen bei schulartenübergreifender Führung 12 Anmeldungen. Deshalb zählt jede Bedarfsmeldung bei der Schuleinschreibung. Für einen Hortplatz gibt es keinen solchen Anspruch, dort entscheidet der Träger.

Was kostet die Nachmittagsbetreuung an einer AHS-Unterstufe?

Der Betreuungsbeitrag beträgt laut Verordnung 88 Euro im Monat, zehnmal im Schuljahr. Bei einem Tag pro Woche sind es 30 Prozent, bei zwei Tagen 40, bei drei 60 und bei vier 80 Prozent davon. Das Essen kommt dazu. Der Betreuungsbeitrag lässt sich bei geringem Einkommen um 10 bis 100 Prozent ermäßigen, der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme gestellt werden.

Kann ich Hort- oder Betreuungskosten von der Steuer absetzen?

Nein. Seit 2019 hat der Familienbonus Plus die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten ersetzt. Steuerfrei bleibt ein Zuschuss des Arbeitgebers bis 2.000 Euro je Kind und Kalenderjahr, wenn das Kind zu Beginn des Jahres noch keine 14 Jahre alt ist und in einer anerkannten Einrichtung oder von einer pädagogisch qualifizierten Person betreut wird.

Wer betreut mein Kind in den Ferien, wenn es eine Ganztagsschule besucht?

Die Schule nicht, denn die Tagesbetreuung findet nur an Unterrichtstagen statt. Viele Städte haben eigene Ferienangebote. In Wien kosteten die Summer City Camps 2026 80 Euro pro Woche samt Essen, Kinder ganztägiger Volksschulen konnten zuerst buchen. Für 2027 sind die Camps von 5. Juli bis 3. September angekündigt.

Kann ich mein Kind während des Schuljahres von der Nachmittagsbetreuung abmelden?

Nur zum Ende des ersten Semesters, und die Abmeldung muss spätestens drei Wochen vorher bei der Schule sein. Zu einem anderen Zeitpunkt geht es nur aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen. Bei der verschränkten Form ist, wenn es keine Parallelklasse ohne Betreuung gibt, nur ein Schulwechsel möglich.

Bis wann muss ich mein Kind für den Hort anmelden?

Das legt die Gemeinde fest, und die Fristen liegen oft Monate vor Schulbeginn. In Wien werden Erstklässler für das Schuljahr 2027/28 von 30. März bis 16. April 2027 angemeldet, ältere Kinder bis Ende März. In Innsbruck läuft die Anmeldung für die städtischen Schülerhorte von 1. Dezember 2026 bis 31. Jänner 2027 über die Plattform FRIDA.

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