Gesundheit & Ernährung für Kinder
Kindergesundheit in Österreich läuft über mehrere Systeme: den Eltern-Kind-Pass für die Vorsorge, das kostenfreie Kinderimpfprogramm, die niedergelassene Versorgung durch Kassen- und Wahlärzte und die Spitalsambulanzen für den Notfall. Dieser Bereich erklärt, welches System wann zuständig ist, was es kostet und wohin man geht, wenn die Ordination geschlossen hat.

Kompakte Übersicht & Leitfaden
- -Vorsorgeuntersuchungen im Eltern-Kind-Pass sichern die rechtzeitige Erkennung von Entwicklungsverzögerungen.
- -Beikoststart erfolgt nach den Reifezeichen des Babys (ca. ab dem 5. bis 7. Lebensmonat) ohne starren Druck.
- -Eine gut sortierte Notfallapotheke und Notrufnummern (144, 141) bieten Sicherheit im Akutfall.
Die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450 steht in Österreich rund um die Uhr kostenlos für medizinische Ersteinschätzungen bei kranken Kindern zur Verfügung.
Für den vollen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld müssen die ersten 10 Untersuchungen (5 in der Schwangerschaft, 5 im 1. Lebensjahr) fristgerecht nachgewiesen werden.
Die vier Systeme der Kindergesundheit
Wer mit einem kranken Kind zum ersten Mal vor der Frage steht, wohin, merkt schnell, dass es nicht eine Anlaufstelle gibt, sondern vier, und dass sie unterschiedlich erreichbar sind.
Der Eltern-Kind-Pass steuert die Vorsorge: festgelegte Untersuchungen in Schwangerschaft und Kindheit, an Fristen gebunden und Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe.
Das kostenfreie Kinderimpfprogramm deckt die wichtigen Impfungen bis zum Ende der Schulpflicht ab, unabhängig von Versicherung und Aufenthaltstitel. Wo geimpft wird, regelt jedes Bundesland selbst.
Die niedergelassene Versorgung läuft über Kinderärztinnen und Kinderärzte oder über die Hausarztpraxis. Kassenstellen sind in vielen Regionen knapp, Wahlärzte kosten Vorleistung.
Die Akutversorgung außerhalb der Ordinationszeiten läuft über die Gesundheitsnummer 1450, den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die Kinderambulanz des Spitals und im Ernstfall über den Notruf 144.
Was Kassenarzt und Wahlarzt unterscheidet
Die Qualifikation ist dieselbe, der Unterschied liegt im Vertrag mit der Sozialversicherung. Beim Kassenarzt stecken Sie die e-card und zahlen nichts. Beim Wahlarzt zahlen Sie zuerst selbst und bekommen 80 Prozent jenes Betrags zurück, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte.
Dieser Satz wird regelmäßig missverstanden. Erstattet werden nicht 80 Prozent Ihrer Rechnung, sondern 80 Prozent des Kassentarifs. Weil Wahlarzthonorare in der Regel deutlich darüber liegen, bleibt in der Praxis oft mehr als die Hälfte der Kosten bei der Familie. Für eine Familie mit einem Kind, das im Winter alle paar Wochen krank ist, summiert sich das erheblich.
Seit Juli 2024 reichen Wahlärztinnen und Wahlärzte mit mindestens 300 Patientinnen und Patienten im Jahr die Erstattung elektronisch für ihre Patienten ein. In allen anderen Fällen reichen Sie die saldierte Honorarnote selbst ein, bis zu 42 Monate nach der Behandlung.
Impfen: kostenfrei, aber nicht überall gleich organisiert
Eine Impfpflicht gibt es für Kinder in Österreich nicht. Der Impfplan Österreich ist eine fachliche Empfehlung, die jährlich vom Nationalen Impfgremium aktualisiert wird.
Kostenfrei sind unter anderem die Schluckimpfung gegen Rotaviren, die Sechsfachimpfung, Pneumokokken, Masern-Mumps-Röteln, Hepatitis B, Influenza als Nasenspray und die Vorsorge gegen RSV. In der Schulzeit kommen HPV und die Meningokokken-ACWY-Impfung dazu, letztere allerdings nur in einem engen Fenster vom 10. bis zum 13. Geburtstag.
Selbst zu zahlen sind derzeit unter anderem FSME, Windpocken und Meningokokken B. Gerade die FSME-Impfung ist in Österreich medizinisch relevant, weil weite Teile des Landes Endemiegebiet sind; viele Länder und Gemeinden bieten dafür vergünstigte Impfaktionen im Frühjahr an.
Wo geimpft wird, entscheidet jedes Bundesland: in der Kinderarztpraxis, in Impfstellen des Landes, beim Amtsarzt oder in der Schule. Nach einem Umzug lohnt eine neue Nachfrage.
Was dieser Bereich nicht leistet
Die Beiträge hier erklären Verläufe, Warnzeichen und Zuständigkeiten. Sie ersetzen keine Untersuchung und keine ärztliche Beratung im Einzelfall. Bei einem Kind, das schlecht atmet, nicht trinkt, apathisch wirkt oder dessen Zustand sich schnell verschlechtert, gilt keine Nachschlagelogik, sondern der Weg zur Ärztin oder der Notruf.
Für die Einordnung dazwischen, wenn also unklar ist, ob ein Arztbesuch nötig ist, gibt es die Gesundheitsnummer 1450. Sie ist rund um die Uhr besetzt, kostenlos und in ganz Österreich erreichbar. Sie ersetzt weder Notruf noch Ordination, sagt aber verlässlich, welcher der beiden gerade der richtige Weg ist.
Alle Angaben zu Impfungen, Fristen und Erstattungen in diesem Bereich stammen aus amtlichen Quellen und tragen einen Datenstand. Was sich jährlich ändert, wird jährlich geprüft.
Welche Nummer wann gilt
Im Notfall entscheidet Tempo, und Tempo entsteht dadurch, dass man die Nummer nicht erst suchen muss. Diese vier gehören an den Kühlschrank, nicht nur ins Telefon:
144 ist die Rettung. Sie gilt bei allem, was nach akuter Gefahr aussieht: Atemnot, Bewusstlosigkeit, Krampfanfall, starke Blutung, Verdacht auf Knochenbruch, Verbrennung. Im Zweifel wählen, nicht abwarten.
1450 ist die Gesundheitsberatung. Sie ist rund um die Uhr erreichbar und für genau die Lage gedacht, in der man unsicher ist: Das Kind hat Fieber, es ist Sonntag, und es ist unklar, ob das bis Montag warten kann. Am Telefon wird strukturiert abgefragt und gesagt, was jetzt zu tun ist.
+43 1 406 43 43 ist die Vergiftungsinformationszentrale, 24 Stunden erreichbar. Sie gilt bei allem Verschluckten: Reinigungsmittel, Medikamente, Pflanzen, Zigaretten, Knopfzellen. Wichtig: dort anrufen, bevor man etwas zu trinken gibt oder Erbrechen auslöst, denn bei manchen Stoffen ist beides falsch.
112 ist der europäische Notruf und funktioniert auch im Ausland und ohne Guthaben. Für die Reise ist das die Nummer, die man sich merkt.
Wenn das Kind krank ist und Sie arbeiten
Ein krankes Kind ist ein arbeitsrechtlicher Vorgang, und es hilft, die Regeln zu kennen, bevor man sie braucht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Pflegefreistellung, um ein im gemeinsamen Haushalt lebendes erkranktes Kind zu betreuen. Sie ist bezahlt und keine Gefälligkeit des Arbeitgebers.
Der Anspruch ist je Arbeitsjahr begrenzt und kann sich erweitern, wenn das Kind jünger ist und erneut erkrankt. Weil die Details davon abhängen, wie alt das Kind ist und wie lange das Arbeitsverhältnis besteht, steht die aktuelle Fassung auf den Seiten der Arbeiterkammer und auf oesterreich.gv.at; beide sind unten verlinkt.
Für die Einrichtung gilt getrennt davon: Kindergärten und Schulen haben eigene Regeln, wann ein Kind wieder kommen darf, und bei manchen Infektionen gilt eine Ausschlussfrist unabhängig davon, wie fit das Kind wirkt. Ein Anruf am Morgen klärt das schneller als eine Diskussion an der Garderobe.
Planbar ist das alles nicht, aber vorbereitbar: Zwei Menschen, die einspringen können, und eine Hausapotheke, in der das Fieberthermometer nicht gesucht werden muss, nehmen dem Tag die Hälfte seiner Hektik.
Vorsorge & Entwicklung
Ärztliche Begleitung und Meilensteine vom Säuglings- bis ins Schulalter.
Ernährung & Akutversorgung
Gesunde Nährstoffversorgung und Hausapotheke für Kinder.
Häufige Fragen
Wohin am Wochenende mit einem kranken Kind?
Zuerst die Gesundheitsnummer 1450 anrufen. Sie ist rund um die Uhr besetzt, kostenlos und sagt Ihnen, ob und wohin Sie fahren sollen. Bei Atemnot, Bewusstlosigkeit oder anderen bedrohlichen Zeichen sofort 144 wählen.
Sind Kinderimpfungen in Österreich kostenlos?
Die wichtigsten ja, über das kostenfreie Kinderimpfprogramm bis zum Ende der Schulpflicht. Nicht enthalten sind derzeit unter anderem FSME, Windpocken und Meningokokken B.
Wie viel bekomme ich beim Wahlarzt zurück?
80 Prozent des Betrags, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung bekommen hätte, nicht 80 Prozent Ihrer Rechnung. In der Praxis bleibt deshalb oft mehr als die Hälfte der Kosten bei der Familie.
Kann ein Hausarzt mein Kind betreuen?
Ja. Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag übernehmen die Grundversorgung von Kindern. In vielen Regionen Österreichs ist das der Regelfall.
Wann rufe ich 144 und wann 1450?
144 ist die Rettung und gilt bei akuter Gefahr: Atemnot, Bewusstlosigkeit, Krampfanfall, starke Blutung, schwere Verletzung. 1450 ist die Gesundheitsberatung für die unklaren Fälle, rund um die Uhr: Das Kind hat Fieber, und Sie wissen nicht, ob es bis zur Ordinationszeit warten kann. Im Zweifel ist 144 die richtige Wahl.
Was tun, wenn mein Kind etwas Giftiges verschluckt hat?
Die Vergiftungsinformationszentrale unter +43 1 406 43 43 anrufen, sie ist 24 Stunden erreichbar. Geben Sie vorher nichts zu trinken und lösen Sie kein Erbrechen aus: Bei ätzenden Stoffen und Schaumbildnern richtet beides zusätzlichen Schaden an. Halten Sie die Packung bereit, damit der Stoff benannt werden kann.
Weiterführende Informationen
- Impfplan ÖsterreichBundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Impfungen für Säuglinge und KleinkinderGesundheitsportal des Bundes
- Wahlärztinnen und WahlärzteÖsterreichische Gesundheitskasse
- Gesundheitsberatung 1450Österreichisches Gesundheitstelefon
- Vergiftungsinformationszentrale, Notruf +43 1 406 43 43Gesundheit Österreich GmbH
- Pflegefreistellung und Betreuung eines kranken KindesArbeiterkammer
