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Impfplan Österreich: Welche Impfung wann und was gratis ist

In Österreich sind die wichtigsten Kinderimpfungen kostenfrei, aber nicht alle, und die Organisation unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Dieser Beitrag ordnet den Impfplan nach Lebensalter, trennt die Gratisimpfungen von den kostenpflichtigen und erklärt, wo geimpft wird und wie der Nachweis geführt wird.

Datenstand: 10. September 2026Gültig für: ÖsterreichQuelle: Impfplan Österreich
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der neutralen Information und allgemeinen Weiterbildung. Er ersetzt keinesfalls die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker.

Das Wichtigste in Kürze

  • -Das kostenfreie Kinderimpfprogramm gilt für alle in Österreich lebenden Kinder bis zum Ende der Schulpflicht, unabhängig von Versicherung und Aufenthaltstitel.
  • -Kostenfrei sind unter anderem Rotaviren, die Sechsfachimpfung, Pneumokokken, Masern-Mumps-Röteln, Influenza und die Schulimpfungen.
  • -Selbst zu zahlen sind derzeit unter anderem Meningokokken B, Windpocken und FSME.
  • -Die HPV-Impfung ist vom 9. bis zum 21. Geburtstag gratis, die Meningokokken-ACWY-Impfung vom 10. bis zum 13. Geburtstag.
  • -Wo geimpft wird, regelt jedes Bundesland selbst: bei der Kinderärztin, im Impfzentrum oder in der Schule.

Was der Impfplan ist und wer ihn macht

Der Impfplan Österreich ist keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung. Er wird vom zuständigen Bundesministerium gemeinsam mit dem Nationalen Impfgremium erstellt und jährlich aktualisiert; die aktuelle Fassung ist der Impfplan Österreich 2025/2026. Eine Impfpflicht gibt es in Österreich für Kinder nicht.

Getrennt davon steht das kostenfreie Kinderimpfprogramm. Es finanziert die im Impfplan als wichtig eingestuften Impfungen für alle in Österreich lebenden Kinder bis zum 15. Geburtstag, und zwar unabhängig davon, ob und wo die Familie versichert ist. Getragen wird es gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung.

Der praktische Haken: Die Durchführung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob die Impfungen bei niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten, in Impfstellen der Länder, bei den Amtsärzten oder in der Schule verabreicht werden. Wer umzieht, sollte sich deshalb neu erkundigen.

Das erste Lebensjahr

Im ersten Lebensjahr fallen die meisten Impfungen an, und sie folgen dicht aufeinander. Den Anfang macht die Schluckimpfung gegen Rotaviren, die vor schweren Brechdurchfällen bei Säuglingen schützt und schon in den ersten Lebenswochen beginnt. Sie hat ein enges Zeitfenster: Wird zu spät begonnen, kann sie nicht mehr nachgeholt werden.

Das Rückgrat des ersten Jahres ist die Sechsfachimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ B und Hepatitis B. Parallel dazu läuft die Impfung gegen Pneumokokken, die für Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr empfohlen und im Gratisprogramm enthalten ist. Beide werden in mehreren Teilimpfungen gegeben.

Gegen Ende des ersten Lebensjahres kommt die Masern-Mumps-Röteln-Impfung dazu. Sie besteht aus zwei Teilimpfungen und ist ebenfalls kostenfrei, und zwar in jedem Lebensalter, weil Österreich bei Masern immer wieder Ausbrüche verzeichnet.

Neu im kostenfreien Programm ist die Vorsorge gegen RSV, das Respiratorische Synzytial-Virus, das bei Säuglingen schwere Atemwegsinfekte auslöst. Die genauen Zeitpunkte hängen davon ab, wann im Jahr ein Kind geboren wird.

Kindergartenalter

Zwischen dem zweiten und dem sechsten Lebensjahr wird vor allem aufgefrischt. Die Viererimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung und Keuchhusten steht als Auffrischung an, ebenso die zweite Teilimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln, falls sie im ersten Jahr nicht erfolgt ist.

Die jährliche Influenza-Impfung ist für Kinder im kostenfreien Programm enthalten. Sie wird als Nasenspray verabreicht und ist damit für Kinder deutlich angenehmer als eine Spritze. Sie muss jedes Jahr neu gegeben werden, weil sich die zirkulierenden Virusstämme ändern.

Kostenpflichtig bleiben in diesem Alter unter anderem die Impfung gegen Windpocken, gegen Meningokokken B und gegen FSME, die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis. Gerade die FSME-Impfung ist in Österreich medizinisch relevant, weil weite Teile des Landes Endemiegebiet sind. Manche Bundesländer, Gemeinden und Krankenkassen geben Zuschüsse oder verhandeln vergünstigte Preise in Impfaktionen, meist im Frühjahr.

Schulalter und Jugend

In der Schulzeit laufen die restlichen Impfungen des Gratisprogramms, teilweise direkt in der Schule.

Die HPV-Impfung gegen Humane Papillomaviren ist vom 9. bis zum 21. Geburtstag kostenfrei, für Mädchen und Buben gleichermaßen. Sie schützt vor Gebärmutterhalskrebs und weiteren Krebsarten sowie vor Genitalwarzen. Je nach Alter bei Beginn sind zwei oder drei Teilimpfungen vorgesehen. Wer den Zeitpunkt verpasst hat, sollte prüfen, ob eine der befristeten Nachholaktionen für ältere Jahrgänge noch läuft.

Die Meningokokken-ACWY-Impfung ist vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr kostenfrei. Danach ist sie kostenpflichtig, was diese drei Jahre zu einem engen Fenster macht.

Dazu kommen die Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung, eine nachgeholte Hepatitis-B-Impfung, falls sie im Säuglingsalter nicht erfolgte, sowie nachgeholte Masern-Mumps-Röteln-Impfungen.

Schulalter und Jugend: Übersichtstabelle
ImpfungZeitraumKosten
Rotavirenab den ersten Lebenswochen, enges Zeitfensterkostenfrei
Sechsfachimpfungerstes Lebensjahr, mehrere Teilimpfungenkostenfrei
Pneumokokkenbis zum vollendeten 5. Lebensjahrkostenfrei
Masern, Mumps, Rötelnab dem ersten Lebensjahr, zwei Teilimpfungenkostenfrei, in jedem Alter
Influenzajährlich, als Nasenspraykostenfrei für Kinder
Meningokokken ACWYvom 10. bis zum 13. Geburtstagin diesem Fenster kostenfrei
HPVvom 9. bis zum 21. Geburtstagin diesem Fenster kostenfrei
FSMEab dem vollendeten ersten Lebensjahrkostenpflichtig, Aktionen im Frühjahr
WindpockenKleinkindalterkostenpflichtig
Meningokokken BSäuglings- und Kleinkindalterkostenpflichtig

Was nach einer Impfung normal ist

Die Frage kommt am Abend nach dem Termin, und sie ist der Grund für viele unnötige Ambulanzbesuche und für manche versäumte zweite Teilimpfung.

Üblich sind örtliche Reaktionen an der Einstichstelle: Rötung, Schwellung, Druckschmerz, manchmal ein kleiner Knoten, der Tage braucht. Dazu kommen allgemeine Reaktionen in den ersten 48 Stunden: leichtes Fieber, Quengeligkeit, Müdigkeit, weniger Appetit. Das ist keine Nebenwirkung im engeren Sinn, sondern die Antwort des Immunsystems, also genau das, was die Impfung auslösen soll. Kühlen hilft örtlich, ein fiebersenkendes Mittel nach Gewicht bei Bedarf, und ein Kind darf danach baden und nach draußen.

Eine Besonderheit haben die Lebendimpfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln: Bei etwa drei bis fünf Prozent der Geimpften treten rund eine Woche nach der Impfung sogenannte Impfmasern auf, also Fieber und ein masernähnlicher Ausschlag, meist zwischen dem vierten und zwölften Tag. Sie sind nicht ansteckend und gehen von selbst vorbei. Wer das nicht weiß, hält es für eine echte Masernerkrankung oder für einen Impfschaden.

Ärztlich abklären lassen sollte man: Fieber über 39 Grad, das nicht auf ein Fiebermittel reagiert oder länger als zwei Tage anhält, eine Schwellung, die über das Gelenk hinausgeht oder nach 48 Stunden noch zunimmt, ungewöhnliche Schläfrigkeit, schrilles Schreien über Stunden, einen Fieberkrampf und jede Hautreaktion, die über die Einstichstelle hinausgeht. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen sind in Österreich meldepflichtig; die Meldung läuft über die Ärztin oder den Arzt an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, und Eltern können selbst melden.

Zwei organisatorische Hinweise zum Programm: Mit 1. Februar 2026 wurden zwei Impfstoffe getauscht, Rotateq ersetzt Rotarix und Hexyon ersetzt Infanrix Hexa. Eine begonnene Grundimmunisierung wird mit demselben Impfstoff fertig geimpft, mit dem sie begonnen wurde; wer mitten in einer Serie ist, spricht das in der Ordination an.

Impfpass, e-Impfpass und Nachholen

Der gelbe Papierimpfpass wird schrittweise durch den e-Impfpass abgelöst. Die Eintragungen sind über ELGA einsehbar. Solange nicht alle Impfstellen elektronisch eintragen, gilt: Den Papierpass aufheben und zu jedem Termin mitnehmen, auch zur Kontrolle beim Eltern-Kind-Pass.

Versäumte Impfungen lassen sich in fast allen Fällen nachholen, ohne die Serie von vorn zu beginnen. Die Ausnahme ist die Rotavirenimpfung mit ihrem engen Zeitfenster. Wer unsicher ist, welche Impfungen fehlen, lässt den Pass bei der Kinderärztin durchsehen; das ist ein Termin und keine große Sache.

Vor einer Fernreise lohnt der Blick auf zusätzlich empfohlene Impfungen, die nicht im Kinderimpfprogramm stehen. Die tropenmedizinischen Ambulanzen und die Reisemedizin beraten dazu, in der Regel gegen Gebühr und mit Vorlaufzeit von mehreren Wochen.

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es in Österreich eine Impfpflicht für Kinder?

Nein. Der Impfplan Österreich ist eine fachliche Empfehlung, keine Vorschrift. Für den Besuch mancher Einrichtungen können aber eigene Regeln gelten, danach fragt man am besten direkt dort.

Welche Kinderimpfungen sind wirklich gratis?

Im kostenfreien Kinderimpfprogramm sind unter anderem Rotaviren, die Sechs- und Vierfachimpfung, Pneumokokken, Masern-Mumps-Röteln, Hepatitis B, Influenza, RSV, HPV und die Meningokokken-ACWY-Impfung im Alter von 10 bis 13 Jahren enthalten.

Warum ist die FSME-Impfung nicht gratis?

Sie steht nicht im kostenfreien Kinderimpfprogramm, obwohl sie in Österreich medizinisch wichtig ist. Viele Bundesländer, Gemeinden und Krankenkassen bieten aber Zuschüsse oder vergünstigte Impfaktionen an, meist im Frühjahr.

Bis wann ist die HPV-Impfung kostenfrei?

Vom 9. bis zum 21. Geburtstag, für Mädchen und Buben. Für ältere Jahrgänge gab es befristete Nachholaktionen, deren Fristen jeweils gesondert bekanntgegeben werden.

Wo wird geimpft?

Das regelt jedes Bundesland selbst. Möglich sind die Kinderarztpraxis, Impfstellen des Landes, der Amtsarzt oder die Schule. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland lohnt eine neue Nachfrage.

Was tun, wenn Impfungen versäumt wurden?

Fast alle Impfungen lassen sich nachholen, ohne die Serie neu zu beginnen. Die Ausnahme ist die Rotavirenimpfung, die nur in einem engen Zeitfenster im Säuglingsalter möglich ist. Den Impfpass bei der Kinderärztin durchsehen lassen.

Mein Kind hat nach der Impfung Fieber, ist das normal?

Leichtes Fieber in den ersten 48 Stunden ist eine übliche Reaktion des Immunsystems, ebenso Rötung und Schwellung an der Einstichstelle, Müdigkeit und weniger Appetit. Abklären lassen sollte man Fieber über 39 Grad, das nicht auf ein Fiebermittel reagiert oder länger als zwei Tage anhält, einen Fieberkrampf, ungewöhnliche Schläfrigkeit oder stundenlanges schrilles Schreien.

Was sind Impfmasern?

Bei etwa drei bis fünf Prozent der gegen Masern, Mumps und Röteln Geimpften treten rund eine Woche nach der Impfung Fieber und ein masernähnlicher Ausschlag auf, meist zwischen dem vierten und zwölften Tag. Sie sind nicht ansteckend und klingen von selbst ab. Grund ist der Lebendimpfstoff mit abgeschwächten Viren.

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