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Der neue elektronische Eltern-Kind-Pass: Medizinisches Programm & KBG-Fristen

Der Eltern-Kind-Pass ist zwei Dinge zugleich: ein Vorsorgeprogramm für Schwangere und Kinder und die Bedingung für das volle Kinderbetreuungsgeld. Wer einen Termin versäumt und das nicht nachweist, verliert 1.300 Euro je Elternteil. Was wann fällig ist, was ab 1. Oktober 2026 neu gilt und wie der elektronische Pass tatsächlich anläuft.

Schwangere Frau sitzt lächelnd auf einem Bett und blickt auf ihr Smartphone
Foto: Matilda Wormwood. Lizenz: Pexels-Lizenz. Quelle
Datenstand: 10. September 2026Gültig für: ÖsterreichQuelle: Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und Kinderbetreuungsgeld
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der neutralen Information und allgemeinen Weiterbildung. Er ersetzt keinesfalls die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker.

Das Wichtigste in Kürze

  • -Fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft und fünf beim Kind bis zum 14. Lebensmonat sind die Bedingung für das volle Kinderbetreuungsgeld; vier weitere folgen bis zum 62. Lebensmonat.
  • -Fehlt auch nur ein rechtzeitiger Nachweis, wird das Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich um 1.300 Euro je Elternteil gekürzt, bei Mehrlingen je Kind gesondert.
  • -Der elektronische Eltern-Kind-Pass startet am 1. Oktober 2026; die Anbindung an ELGA ist verschoben, das Papierheft bleibt vorerst das gültige Dokument.
  • -Ab 1. Oktober 2026 gehören die Elternberatung und eine zweite kostenlose Hebammenberatung fix zum Programm, die erste Ausweitung seit über zehn Jahren.

Was der Eltern-Kind-Pass ist und warum er anders heißt

Der Eltern-Kind-Pass ist das Vorsorgeprogramm, das eine Schwangerschaft und die ersten fünf Lebensjahre eines Kindes medizinisch begleitet. Er hieß bis vor Kurzem Mutter-Kind-Pass; die Umbenennung bildet ab, dass Vorsorge beide Elternteile betrifft und nicht nur die Mutter. An den Untersuchungen selbst hat der neue Name nichts geändert.

Der Pass hat zwei Funktionen, die man auseinanderhalten sollte. Medizinisch legt er Zeitpunkte fest, an denen sich Entwicklung und Gesundheit gut beurteilen lassen: Ein Hüftultraschall in der ersten Lebenswoche findet eine Fehlstellung, die mit sechs Monaten schon eine Operation bedeuten kann. Verwaltungsrechtlich ist er die Bedingung für das volle Kinderbetreuungsgeld, und dieser zweite Teil ist der Grund, warum Eltern die Fristen im Kalender haben sollten.

Kostenlos sind die vorgesehenen Untersuchungen bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Sozialversicherungsträger. Wer eine Wahlärztin aufsucht, zahlt zunächst selbst und bekommt einen Teil rückerstattet; für den Nachweis gegenüber der Krankenkasse zählt der Eintrag im Pass, nicht die Art der Ordination.

Fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft sind fünf Untersuchungen vorgesehen, drei davon mit Ultraschall. Die erste liegt bis zur 16. Schwangerschaftswoche: gynäkologische Untersuchung, Blutbefund und die Berechnung des voraussichtlichen Geburtstermins. Der erste Ultraschall folgt zwischen der 8. und 12. Woche und zeigt, wie sich das Kind in den ersten Wochen entwickelt; auch eine Mehrlingsschwangerschaft wird hier sichtbar.

Die zweite gynäkologische Untersuchung liegt zwischen der 17. und 20. Woche, der zweite Ultraschall zwischen der 18. und 22. Woche. Dabei werden Herzschlag, Fruchtwassermenge und die Lage des Mutterkuchens kontrolliert. Der dritte Ultraschall zwischen der 30. und 34. Woche prüft Herzfunktion, Wachstum, Lage von Kind und Plazenta sowie erneut die Fruchtwassermenge.

Die letzte Untersuchung vor der Geburt liegt zwischen der 35. und 38. Woche: Harn, Gewicht, Blutdruck, Bauchumfang und eine weitere gynäkologische Untersuchung. Dazu kommt die Hebammenberatung zwischen der 18. und 22. Woche, eine Stunde über Schwangerschaftsverlauf, Geburtsformen, Stillen, Ernährung, Bewegung sowie die Wirkung von Alkohol und Nikotin auf das ungeborene Kind. Hebammen, die diese Beratung anbieten, sind über den Österreichischen Hebammengremium zu finden.

Neun Untersuchungen des Kindes, fünf davon mit Frist

Beim Kind stehen zunächst fünf Untersuchungen an, und genau diese fünf hängen am Geld. Die erste liegt in der ersten Lebenswoche und erfasst Gewicht, Länge, Anamnese und eine ärztliche Untersuchung. Die zweite folgt zwischen der 4. und 7. Lebenswoche und schließt eine orthopädische Untersuchung ein. Die dritte liegt im 3. bis 5. Lebensmonat.

Im 7. bis 9. Lebensmonat kommt eine HNO-Untersuchung dazu, im 10. bis 14. Lebensmonat eine Augenuntersuchung. Zusätzlich empfohlen, aber nicht Teil der fünf Pflichttermine, sind Hüftultraschalluntersuchungen in der 1. und in der 6. bis 8. Lebenswoche.

Danach läuft das Programm weiter, ohne dass Geld daran hängt: im 22. bis 26. Lebensmonat mit einer fachärztlichen Augenuntersuchung, im 34. bis 38., im 46. bis 50. und im 58. bis 62. Lebensmonat. Diese vier Termine fallen erfahrungsgemäß am häufigsten aus, weil sie nichts kosten und nichts einbringen. Medizinisch sind sie trotzdem die Gelegenheit, Seh-, Hör- oder Sprachprobleme zu finden, solange sie sich gut behandeln lassen.

Die 1.300 Euro: was genau passiert, wenn ein Termin fehlt

Für das volle Kinderbetreuungsgeld sind in allen Bezugsvarianten fünf Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes vorgeschrieben. Der Nachweis läuft in zwei Etappen: Die Schwangerschaftsuntersuchungen und die ersten Untersuchungen des Kindes werden mit dem Antrag vorgelegt, die restlichen bis zum 15. Lebensmonat des Kindes.

Fehlt auch nur ein Nachweis rechtzeitig, wird das Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich um 1.300 Euro je Elternteil gekürzt. Das ist der Punkt, der oft falsch verstanden wird: Der Betrag gilt nicht einmal pro Familie, sondern trifft beide Elternteile getrennt. Bei Mehrlingsgeburten muss für jedes Kind gesondert nachgewiesen werden; fehlt ein Nachweis, kommt es zu weiteren Abzügen.

Untersuchungen im Ausland können anerkannt werden, wenn sie den österreichischen nach Art, Anzahl und Zeitpunkt genau entsprechen. Wer im Ausland lebt oder dort einen Teil der Schwangerschaft verbringt, klärt das besser vorab mit der auszahlenden Stelle als nachträglich.

Ein versäumter Termin ist kein Grund, die folgenden ausfallen zu lassen. Wer merkt, dass eine Untersuchung durchgerutscht ist, holt sie so früh wie möglich nach und spricht die Stelle an, bei der die Leistung bezogen wird. Je früher man wieder im Plan ist, desto eher lässt sich der Abzug vermeiden oder begrenzen.

Was ab 1. Oktober 2026 gilt

Ab 1. Oktober 2026 wird die Elternberatung fixer Bestandteil des Untersuchungsprogramms. Sie findet österreichweit in rund vierhundert Familienberatungsstellen statt. Zugleich kommt eine zweite kostenlose Hebammenberatung dazu. Das ist die erste Ausweitung des Programms seit über zehn Jahren.

Am selben Datum startet der elektronische Eltern-Kind-Pass. Er gilt für alle Schwangerschaften, die ab dem 1. Oktober 2026 festgestellt werden, und für die daraus hervorgehenden Kinder; zusätzlich für alle Geburten ab dem 1. März 2027. Wer sein Kind vorher bekommt, bleibt beim Papierheft.

Ein Punkt, der in vielen Darstellungen zu optimistisch klingt: Die Anbindung an ELGA verzögert sich. Sie bleibt erklärtes Ziel, aber die Untersuchungsergebnisse laufen zum Start des elektronischen Passes noch nicht durchgehend über die elektronische Gesundheitsakte. Auch die ELLI-App ist nicht der gesetzliche Eltern-Kind-Pass, sondern eine Dokumentations- und Erinnerungshilfe ohne behördliche Gültigkeit.

Praktisch: wie man die Fristen nicht verpasst

Die Termine sind als Zeitfenster formuliert, nicht als Stichtage, und das ist der Grund, warum sie durchrutschen: Ein Fenster von vier Wochen wirkt großzügig, bis Fieber, Urlaub und ein ausgebuchter Terminkalender zusammenkommen. Wer beim ersten Termin gleich den nächsten vereinbart, hat das Problem nicht.

Das Fenster im 10. bis 14. Lebensmonat ist das kritischste, weil daran die Frist zum 15. Lebensmonat hängt. Wer diesen Termin an den Anfang des Fensters legt, hat vier Wochen Puffer für einen Infekt. Wer ihn an das Ende legt, hat keinen.

Bewahren Sie das Heft dort auf, wo Sie es bei einem unerwarteten Arztbesuch mitnehmen: Es ist der Nachweis, und ohne Eintrag zählt eine erfolgte Untersuchung im Verwaltungsverfahren nicht. Wer die Kinderärztin wechselt, nimmt es mit; die Eintragungen aus dem Papierheft stehen nirgendwo sonst.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist aus dem Mutter-Kind-Pass geworden?

Er heißt jetzt Eltern-Kind-Pass. Die Umbenennung bildet ab, dass Vorsorge beide Eltern betrifft. Die Untersuchungen selbst sind gleich geblieben; erweitert wird das Programm erst ab 1. Oktober 2026 um die Elternberatung und eine zweite Hebammenberatung.

Wie viel Kinderbetreuungsgeld verliere ich, wenn eine Untersuchung fehlt?

Fehlt auch nur ein rechtzeitiger Nachweis, wird das Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich um 1.300 Euro je Elternteil gekürzt, nicht einmal pro Familie. Bei Mehrlingen muss für jedes Kind gesondert nachgewiesen werden, sonst kommt es zu weiteren Abzügen.

Bis wann müssen die Untersuchungen nachgewiesen sein?

Die fünf Untersuchungen der Schwangerschaft und die ersten Untersuchungen des Kindes werden mit dem Antrag vorgelegt. Die restlichen der ersten fünf Kinderuntersuchungen müssen bis zum 15. Lebensmonat des Kindes nachgewiesen sein.

Ist der Eltern-Kind-Pass jetzt digital?

Der elektronische Eltern-Kind-Pass startet am 1. Oktober 2026, und zwar für Schwangerschaften, die ab diesem Tag festgestellt werden, sowie für alle Geburten ab 1. März 2027. Die Anbindung an ELGA verzögert sich; das Papierheft bleibt vorerst das gültige Dokument. Die ELLI-App ersetzt den Pass nicht.

Wer führt die Untersuchungen durch und was kosten sie?

Je nach Untersuchung die Frauenärztin oder der Frauenarzt, eine Hebamme oder die Kinderärztin beziehungsweise der Kinderarzt. Bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Sozialversicherungsträger sind die vorgesehenen Untersuchungen kostenlos.

Zählen Untersuchungen aus dem Ausland?

Sie können anerkannt werden, wenn sie den österreichischen nach Art, Anzahl und Zeitpunkt genau entsprechen. Das sollte vorab mit der Stelle geklärt werden, die das Kinderbetreuungsgeld auszahlt, nicht erst beim Nachweis.

Was tue ich, wenn ich einen Termin versäumt habe?

Den Termin so früh wie möglich nachholen und die auszahlende Stelle ansprechen. Eine verpasste Untersuchung ist kein Grund, die folgenden ausfallen zu lassen; je früher man wieder im Plan ist, desto eher lässt sich der Abzug begrenzen.

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