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Was der Betreuungsplatz kostet und welche Förderung greift

Was ein Betreuungsplatz kostet, hängt in Österreich weniger vom Kind ab als von der Adresse. Bund, Länder und Gemeinden teilen sich die Zuständigkeit, und das Ergebnis sind neun verschiedene Systeme. Dieser Beitrag erklärt, was überall gleich ist, wo die Unterschiede liegen und welche Zuschüsse sich beantragen lassen.

Datenstand: 10. September 2026Gültig für: ÖsterreichQuelle: Kindergärten und Kinderbetreuung
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Das Wichtigste in Kürze

  • -Das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt ist verpflichtend und halbtags bundesweit kostenlos, 20 Stunden je Woche ohne Mittagessen.
  • -Alles davor regeln die Länder: Die Beiträge reichen von beitragsfrei bis zu mehreren hundert Euro im Monat.
  • -Essensbeitrag, Bastelgeld und Nachmittagsbetreuung sind fast überall extra und in Vergleichen selten enthalten.
  • -Das AMS zahlt bei Arbeitsaufnahme oder Ausbildung bis zu 300 Euro Kinderbetreuungsbeihilfe im Monat.
  • -Arbeitgeber können sich steuerbegünstigt an den Betreuungskosten beteiligen, das läuft über die Lohnverrechnung.

Warum die Preise so unterschiedlich sind

Die Elementarpädagogik ist in Österreich Ländersache. Der Bund gibt über Vereinbarungen mit den Ländern Geld dazu und setzt Rahmenbedingungen, aber wie viel Eltern zahlen, entscheidet das jeweilige Bundesland, und oft nochmals die Gemeinde als Erhalterin.

Deshalb gibt es keine österreichweite Antwort auf die Frage, was ein Kindergartenplatz kostet. Es gibt neun Antworten, dazu Unterschiede zwischen städtischen, privaten und konfessionellen Trägern innerhalb desselben Bundeslandes.

Was überall gleich ist: das verpflichtende Kindergartenjahr. Seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 ist der halbtägige Besuch im letzten Jahr vor dem Schuleintritt verpflichtend und für die Eltern kostenlos, im Ausmaß von 20 Wochenstunden ohne Mittagessen. Alles darüber hinaus, also Nachmittag, Essen und die Jahre davor, richtet sich nach dem Landesrecht.

Welche Posten wirklich anfallen

Wer Angebote vergleicht, sollte nicht nur auf den Grundbeitrag sehen. In fast allen Einrichtungen kommen mehrere Posten dazu, die zusammen oft mehr ausmachen als der Beitrag selbst.

Welche Posten wirklich anfallen: Übersichtstabelle
PostenTypische AusgestaltungWorauf achten
Grundbeitragje Bundesland, teils einkommensabhängig gestaffeltgilt er für Halbtag oder Ganztag?
Essensbeitragfast überall gesondert, je Tag oder pauschalwird er bei Krankheit rückerstattet?
Nachmittagsbetreuungeigener Tarif, oft nach Wochentagen gestaffeltwas passiert, wenn nur zwei Nachmittage gebraucht werden?
Material- und Bastelbeitrageinmal jährlich oder monatlichsteht er im Vertrag oder wird er separat eingehoben?
FerienbetreuungSommer- und Weihnachtsbetreuung teils extraist die Einrichtung im August geschlossen?
Anmeldegebührbei privaten Trägern verbreitetist sie bei Absage rückzahlbar?

Wie unterschiedlich das ausfällt

Zwei Beispiele zeigen die Spannweite, ohne dass daraus eine Rangliste werden soll.

Wien stellt die Betreuung in städtischen und geförderten privaten Kindergärten für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beitragsfrei zur Verfügung. Bezahlt wird das Essen. Damit ist Wien für Familien mit Kindern unter drei Jahren das günstigste Bundesland.

Oberösterreich hat den Vormittag ab dem 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt beitragsfrei gestellt, seit September 2024 bis 13 Uhr. Für die Nachmittagsbetreuung fällt ein einkommensabhängiger Beitrag an, der bei fünf Tagen je Woche zwischen einem Mindest- und einem Höchstbetrag liegt.

In anderen Bundesländern gelten wieder andere Modelle, teils mit einkommensabhängiger Staffelung, teils mit Pauschalen, teils mit Geschwisterermäßigungen. Weil sich diese Regeln fast jährlich ändern, führt hier nur der Blick auf die Website des Landes und der Wohnsitzgemeinde weiter. Die Arbeiterkammer des jeweiligen Bundeslandes berät kostenlos und kennt die aktuellen Tarife.

Zuschüsse der Länder, die Familien selbst beantragen

Neben der Beitragshöhe, die jedes Land für seine Einrichtungen festlegt, zahlen einzelne Länder Geld direkt an die Familie. Diese Zuschüsse kommen nicht von selbst: Sie hängen an einem Antrag, und zwei von ihnen daran, dass die Betreuung gerade nicht über eine geförderte Einrichtung läuft.

Der auffälligste Fall ist Oberösterreich. Wer den beitragsfreien Vormittagsplatz nicht in Anspruch nimmt, bekommt für dieselbe Zeit Geld: 80 Euro im Monat, in Summe 960 Euro, vom dritten Geburtstag bis zum verpflichtenden Kindergartenjahr und ohne Einkommensgrenze. Das ist keine Aufstockung, sondern eine Alternative, man hat entweder den Platz oder den Bonus.

In Vorarlberg schließt der Familienzuschuss an das Kinderbetreuungsgeld an, für höchstens 18 Monate. Er liegt zwischen 150 und 600 Euro im Monat, gestaffelt nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen der Familie, und setzt bei Paaren voraus, dass zumindest ein Elternteil Teilzeit arbeitet. Der Antrag geht nicht ans Land, sondern an das Gemeindeamt am Wohnsitz.

Die Steiermark zahlt eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe zum Besuch einer Einrichtung, einkommensabhängig und monatlich im Nachhinein. Zwei Bedingungen entscheiden hier über den Erfolg: Das Kind muss mindestens vier Wochen durchgehend betreut werden, und der Antrag darf nicht später als drei Monate nach Betreuungsbeginn kommen, sonst gibt es nichts rückwirkend. Beträge unter 2,18 Euro im Monat werden nicht ausbezahlt.

In den übrigen Ländern führt der Weg über die Beitragsordnung der Einrichtung und über die Wohnsitzgemeinde, nicht über einen eigenen Landeszuschuss an die Familie.

Praxis-Tipp für Eltern

Prüfen Sie vor der Anmeldung, ob das Land Geld für den nicht genutzten Platz zahlt. In Oberösterreich entscheidet diese Frage über 960 Euro, und sie stellt sich nur einmal, nämlich beim Einstieg.

Nach der Schule: was die Nachmittagsbetreuung kostet

Mit dem Schuleintritt endet der Kindergartenbeitrag, aber nicht die Betreuungsfrage. Wer nachmittags arbeitet, braucht die schulische Tagesbetreuung oder einen Hort, und dafür gilt dieselbe Regel wie beim Kindergarten: Das Land setzt den Rahmen, die Gemeinde kassiert. Die Beträge unterscheiden sich stärker als beim Kindergarten, weil manche Länder je Tag abrechnen und andere je Monat.

Am billigsten kommen Familien in Innsbruck und Wien weg. Innsbruck verlangt für die schulische Tagesbetreuung 26,25 Euro im Monat bei ein bis zwei Tagen und 35 Euro bei drei bis fünf Tagen; der städtische Hort kostet mit 59,90 und 85,40 Euro deutlich mehr. Wien stellt die verschränkte Ganztagsschule samt Mittagessen gratis, in der offenen Form kostet der Nachmittag 7,80 Euro am Tag, das Essen ist seit Herbst 2023 auch dort kostenlos. Salzburg rechnet ebenfalls je Tag und nimmt 5,38 Euro.

Wo nach Einkommen gestaffelt wird, entscheidet die eigene Stufe mehr als der Wohnort. In Graz reicht die Spanne von 18 Euro Betreuungsbeitrag in der untersten Stufe bis 73,70 Euro in der obersten, dazu kommen zwischen 26,40 und 102 Euro für das Essen, je nach Anzahl der Tage. Linz deckelt den Betreuungsbeitrag bei 133 Euro im Monat und rechnet das Essen als ein Prozent des Bruttoeinkommens, mindestens 15,56 und höchstens 66,51 Euro. Eisenstadt unterscheidet nach Modell: bis 14 Uhr zwischen 13,20 und 44 Euro im Monat, bis 16 oder 17 Uhr zwischen 26,40 und 88 Euro, dazu 6,66 Euro je Mittagessen.

Zwei Dinge gehen dabei regelmäßig unter. Erstens ist das Essen fast überall ein eigener Posten, der den Betreuungsbeitrag übersteigen kann: In Graz zahlt eine Familie der untersten Stufe für fünf Tage mehr fürs Essen als für die Betreuung. Zweitens gibt es die Ermäßigung nur auf Antrag und nur innerhalb des Schuljahres. Wien nennt eine Grenze von 3.858,12 Euro Familieneinkommen im Monat, bis zu der ein Zuschuss möglich ist; wer den Antrag vergisst, zahlt den vollen Beitrag, auch wenn er ihm nicht zusteht.

Praxis-Tipp für Eltern

In Tirol gibt es vier Tarifstufen, und die vierte ist die Befreiung. Wer knapp über einer Grenze liegt, sollte vor dem Antrag nachrechnen, welche Abzüge das Land anerkennt: Zwischen Tarif 3 und Tarif 4 liegt der ganze Beitrag.

Nach der Schule: was die Nachmittagsbetreuung kostet: Übersichtstabelle
StadtBetreuungEssen
Wien, offene Ganztagsschule7,80 Euro am Tagkostenlos
Wien, verschränkte Formkostenlos, Spätbetreuung 260 Euro je Semesterkostenlos, Jause 115 Euro dreimal im Jahr
Eisenstadt13,20 bis 88 Euro im Monat, je nach Modell und Tagen6,66 Euro je Essen
Linzhöchstens 133 Euro im Monat, nach Einkommen1 Prozent des Bruttoeinkommens, 15,56 bis 66,51 Euro
Salzburg5,38 Euro je Betreuungstagzusätzlich, Betrag nicht veröffentlicht
Graz18 bis 73,70 Euro im Monat, neun Einkommensstufen26,40 bis 102 Euro im Monat
Innsbruck, schulische Tagesbetreuung26,25 oder 35 Euro im Monat5,10 Euro je Essen
Innsbruck, städtischer Hort59,90 oder 85,40 Euro im Monat4,75 Euro je Essen

Zuschüsse, die zusätzlich möglich sind

Neben den Landesregelungen gibt es drei Wege, die unabhängig vom Wohnort funktionieren.

Die Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS richtet sich an Menschen, die eine Arbeit aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen und dafür Betreuung brauchen. Sie beträgt bis zu 300 Euro im Monat und wird jeweils für 26 Wochen gewährt, mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu insgesamt 156 Wochen je Kind. Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben und unter 15 Jahre alt sein, bei nachgewiesener Behinderung unter 18. Das Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf 2.700 Euro im Monat nicht übersteigen. Beantragt wird die Beihilfe beim zuständigen AMS, und zwar vor Beginn der Betreuung. Höhe und Bedingungen sind nicht in allen Bundesländern gleich, weil sie an den arbeitsmarktpolitischen Zielen des jeweiligen Landes hängen; die verbindliche Auskunft gibt die eigene Geschäftsstelle.

Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung ist bis zu 2.000 Euro je Kind und Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei (bis 2023 waren es 1.000 Euro), und zwar bis zum 14. Lebensjahr des Kindes. Drei Voraussetzungen entscheiden darüber, ob er tatsächlich steuerfrei bleibt: Der Zuschuss muss allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden, die beschäftigte Person muss selbst Familienbeihilfe beziehen und das mit dem Formular L 35 erklären, und das Geld muss direkt an die Betreuungsperson, die Einrichtung oder in Form von Gutscheinen fließen, nie auf das eigene Konto. Eine Umwandlung des bisherigen Bruttogehalts in einen Betreuungszuschuss ist nicht zulässig, er muss zusätzlich kommen. Weil er über die Lohnverrechnung läuft und nicht über die Steuererklärung, wird er oft übersehen: Wer nicht fragt, bekommt ihn nicht.

Der dritte Weg sind die Gemeindezuschüsse. Viele Gemeinden fördern Betreuungskosten zusätzlich zum Land, besonders für Kinder unter drei Jahren und bei Tageseltern. Das ist die am wenigsten sichtbare Förderebene und den Anruf beim Gemeindeamt wert.

Tageseltern und Betriebskindergärten

Neben Krippe und Kindergarten gibt es zwei Formen, die bei der Suche oft zu spät bedacht werden.

Tageseltern betreuen Kinder in kleinen Gruppen im eigenen Haushalt. Sie sind ausgebildet, werden von einem Trägerverein begleitet und sind in vielen Bundesländern in dieselbe Förderlogik eingebunden wie institutionelle Plätze. Für Kinder unter drei Jahren und für Familien mit unregelmäßigen Arbeitszeiten sind sie häufig die flexiblere Lösung, weil sich die Zeiten leichter abstimmen lassen.

Betriebskindergärten und Betriebstagesmütter gibt es vor allem bei größeren Arbeitgebern, Krankenhäusern und Universitäten. Sie haben oft Öffnungszeiten, die zu Schichtdiensten passen. Wer einen solchen Arbeitgeber hat, sollte früh nachfragen, weil die Plätze knapp und die Wartelisten lang sind.

In beiden Fällen gilt: Die Anmeldung erfolgt oft ein Jahr im Voraus, in Ballungsräumen früher. Wer erst am Ende der Karenz zu suchen beginnt, findet in vielen Regionen nichts mehr.

So gehen Sie die Suche an

Die Reihenfolge zählt, weil manche Fristen weit vor dem gewünschten Beginn liegen.

Checkliste & Kriterien:
  • [x]Ein Jahr vor dem gewünschten Beginn mit der Suche starten, in Wien, Graz, Linz und Innsbruck eher früher.
  • [x]Bei der Wohnsitzgemeinde nach dem Anmeldezeitraum fragen. Er ist oft auf wenige Wochen im Winter begrenzt.
  • [x]Mehrere Einrichtungen anmelden, auch wenn nur eine gewünscht ist. Eine Zusage lässt sich zurückgeben, ein fehlender Platz nicht nachholen.
  • [x]Beim Vergleich alle Posten addieren: Grundbeitrag, Essen, Nachmittag, Material, Ferienbetreuung.
  • [x]Schließtage erfragen, besonders im August und zwischen den Jahren. Sie entscheiden über den Urlaubsbedarf der Eltern.
  • [x]Beim Arbeitgeber nach einem steuerfreien Betreuungszuschuss fragen, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
  • [x]Bei Arbeitsaufnahme oder Ausbildung die AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe vor Betreuungsbeginn beantragen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist der Kindergarten in Österreich gratis?

Nur das letzte Jahr vor dem Schuleintritt, und dort der halbtägige Besuch mit 20 Wochenstunden ohne Mittagessen. Dieses Jahr ist zugleich verpflichtend. Alles davor regeln die Bundesländer sehr unterschiedlich.

Warum kostet der Kindergarten in jedem Bundesland etwas anderes?

Weil die Elementarpädagogik Ländersache ist. Der Bund beteiligt sich über Vereinbarungen, die Beiträge legen aber Land und Gemeinde fest. Deshalb gibt es neun Systeme statt eines.

Was zahlt das AMS zur Kinderbetreuung?

Bis zu 300 Euro im Monat, jeweils für 26 Wochen und mit Verlängerung bis zu insgesamt 156 Wochen je Kind. Voraussetzung ist, dass die Betreuung für eine Arbeitsaufnahme oder Ausbildung gebraucht wird. Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden.

Kann mein Arbeitgeber die Betreuung bezuschussen?

Ja, bis zu 2.000 Euro je Kind und Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei, bis zum 14. Lebensjahr des Kindes. Der Zuschuss muss direkt an die Betreuungseinrichtung fließen oder als Gutschein kommen, er läuft über die Lohnverrechnung, und er muss zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.

Sind Tageseltern günstiger als ein Kindergarten?

Nicht zwingend, aber sie sind in vielen Bundesländern in dieselbe Förderung eingebunden und oft flexibler bei den Zeiten. Für Kinder unter drei Jahren sind sie vielerorts die realistischere Möglichkeit.

Wann muss ich mein Kind anmelden?

In der Regel ein Jahr im Voraus, oft in einem festen Anmeldezeitraum im Winter. In Ballungsräumen ist früher besser. Der Zeitraum steht auf der Website der Wohnsitzgemeinde.

Sind Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar?

Nicht mehr als eigener Posten. Bis 2018 ließen sich Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 Euro je Kind und Jahr steuerlich geltend machen; mit 2019 hat der Familienbonus Plus diese Möglichkeit und den Kinderfreibetrag ersetzt. Geblieben ist der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers von bis zu 2.000 Euro je Kind und Kalenderjahr. Ob im Einzelfall etwas als außergewöhnliche Belastung zählt, etwa bei einer Behinderung des Kindes, klärt am besten die Arbeiterkammer oder eine Steuerberatung.

Weiterführende Informationen