Wochengeld & Mutterschutz: Finanzielle Absicherung

Symbolbild für wochengeld-mutterschutz

Der Bauch wächst, der Rücken zwickt – und bald ist es so weit! Spätestens jetzt tauchen bei vielen werdenden Müttern Fragen rund um den Mutterschutz und das liebe Geld auf. Keine Panik, das österreichische System greift euch hier wirklich gut unter die Arme.

Wir erklären euch ganz entspannt, ab wann ihr die Füße hochlegen dürft, wie das Wochengeld euer Gehalt ersetzt (und warum es oft sogar höher ist!) und was Selbstständige beachten müssen.

1. Der Mutterschutz: Endlich Füße hochlegen!

In Österreich gilt das sogenannte "absolute Beschäftigungsverbot". Das bedeutet: Euer Arbeitgeber darf euch gar nicht mehr arbeiten lassen. Dieser Mutterschutz beginnt exakt 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt.

Gut zu wissen: Solltet ihr Zwillinge erwarten, eine Frühgeburt haben oder einen Kaiserschnitt bekommen, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt automatisch auf 12 Wochen.

2. Das Wochengeld für Angestellte (Ein echter finanzieller Boost!)

Da ihr im Mutterschutz logischerweise kein Gehalt mehr von eurem Chef bekommt, springt die Krankenkasse mit dem Wochengeld ein. Und jetzt kommt die gute Nachricht:

Das Wochengeld ist nicht einfach nur euer letztes Netto-Gehalt. Die Krankenkasse nimmt den Durchschnitt der letzten 3 Monate und rechnet eure anteiligen Sonderzahlungen (also Urlaubs- und Weihnachtsgeld) mit ein! Das führt dazu, dass ihr während des Mutterschutzes oft netto mehr Geld auf dem Konto habt, als wenn ihr normal gearbeitet hättet. Genial, oder?

Tipp für Selbstständige & Freiberuflerinnen

Als "Boss" gelten für euch bei der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) etwas andere Regeln. Die SVS zahlt euch nicht primär Geld aus, sondern stellt euch eine Betriebshilfe (eine echte Ersatzarbeitskraft) zur Verfügung, damit euer Unternehmen weiterläuft. Braucht ihr keine Hilfe (oder gibt es keine passende Fachkraft), bekommt ihr stattdessen ein Wochengeld von rund 72 Euro pro Tag. Wichtig: Dafür müsst ihr das Gewerbe in vielen Fällen vorübergehend "ruhend" melden!

3. Das neue "Sonderwochengeld" (Der Gamechanger ab 2024)

Stellt euch vor, ihr seid gerade in Karenz mit Kind 1 und werdet sofort wieder schwanger. Früher gab es hier oft eine finanzielle Lücke: Das Kinderbetreuungsgeld lief aus, aber ihr hattet keinen Anspruch auf neues Wochengeld, weil ihr ja aktuell nicht gearbeitet habt.

Das hat sich 2024 glücklicherweise geändert! Mit dem neuen Sonderwochengeld seid ihr finanziell abgesichert, wenn der Mutterschutz für euer zweites Kind beginnt, während ihr euch noch in der Karenzzeit (bis max. zum 2. Geburtstag) eures ersten Kindes befindet. Ein echter Segen für Familien, die ihre Kids eng hintereinander planen!