Kinderbetreuungsgeld & Elternkarenz
Die Vorfreude auf das Baby ist riesig, aber beim Gedanken an die Formulare für die Karenz raucht euch der Kopf? Keine Sorge, so geht es fast allen Eltern! Das österreichische System bietet euch wahnsinnig viele Möglichkeiten, eure Zeit mit dem Baby finanziell abzusichern.
Grob gesagt müsst ihr euch zwischen zwei Modellen entscheiden: Dem flexiblen Pauschal-Konto oder dem einkommensabhängigen Modell. Wir dröseln das hier ganz entspannt für euch auf, damit ihr das perfekte Modell für eure Familie findet!
1. Der Allrounder: Das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto
Das Konto-Modell ist super flexibel und perfekt, wenn ihr ohnehin etwas länger beim Kind zu Hause bleiben möchtet. Hier gibt es einen festen Betrag, den ihr euch auf eine bestimmte Dauer aufteilen könnt:
- Bezug durch einen Elternteil: Ihr habt insgesamt 15.016 Euro zur Verfügung und könnt euch das Geld auf 365 bis 851 Tage aufteilen.
- Bezug durch beide Eltern: Teilt ihr euch die Karenzzeit, stockt der Staat das Budget auf satte 18.760 Euro auf! Die Dauer liegt dann zwischen 456 und 1.063 Tagen.
Das Beste daran (Zuverdienst): Ihr dürft hier ordentlich dazuverdienen! Entweder pauschal bis zu 18.000 Euro pro Kalenderjahr oder individuell 60 % eures letzten Einkommens vor der Geburt. Ideal für geringfügige Jobs nebenbei!
2. Das "ea KBG": Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Ihr habt vor der Geburt sehr gut verdient und wollt nach einem Jahr ohnehin wieder in den Job einsteigen? Dann ist dieses Modell oft finanziell attraktiver!
Hier bekommt ihr satte 80 Prozent eures letzten Netto-Einkommens (gedeckelt auf max. 80,12 Euro pro Tag). Allerdings ist die Dauer hier ganz starr geregelt:
- Bleibt nur ein Elternteil zu Hause, bekommt ihr das Geld für maximal 365 Tage.
- Teilt ihr euch auf (das berühmte "12+2 Modell"), sind es bis zu 426 Tage.
Achtung beim Zuverdienst!
Beim einkommensabhängigen Modell ist der Staat wahnsinnig streng. Ihr dürft hier exakt nur 8.600 Euro pro Kalenderjahr dazuverdienen. Verdient ihr auch nur einen Euro mehr, müsst ihr extrem hohe Beträge zurückzahlen. Passt hier wirklich gut auf!
3. Für die Papas: Papamonat & Familienzeitbonus
Papas, aufgepasst! Wenn ihr direkt nach der Geburt einen ganzen Monat intensiv mit eurem Baby (und zur Unterstützung der Mama) verbringen wollt, habt ihr einen echten Rechtsanspruch auf den sogenannten Papamonat. Euer Chef muss euch freistellen, wenn ihr es rechtzeitig (spätestens 3 Monate vor dem Termin) ankündigt.
Da ihr in diesem Monat kein Gehalt bekommt, zahlt euch die Krankenkasse den Familienzeitbonus aus. Das sind aktuell 54,87 Euro pro Tag (Stand 2026).
Wichtiger Tipp: Die gemeldete Freistellung beim Arbeitgeber muss tagesgenau mit eurem Antrag bei der Kasse übereinstimmen!
4. Elternteilzeit: Stressfrei zurück in den Job
Die Karenz ist vorbei, aber Vollzeit arbeiten mit Kleinkind ist euch einfach zu stressig? Dann nutzt die Elternteilzeit! Ihr habt unter bestimmten Voraussetzungen (Betrieb hat mehr als 20 Mitarbeiter & ihr seid dort schon 3 Jahre beschäftigt) einen absoluten Rechtsanspruch darauf, eure Arbeitszeit zu reduzieren – und das bis zum 8. Geburtstag eures Kindes!
Ihr müsst die Zeit um mindestens 20 % reduzieren, dürft aber nicht unter 12 Stunden pro Woche fallen. Das ist der perfekte Kompromiss aus Karriere und Familienleben!

