Finanzen & Steuern für Familien
Österreich bietet für Familien verschiedene finanzielle Unterstützungen und steuerliche Entlastungen an. Vom monatlichen Kindergeld bis hin zur Steuergutschrift bei der Arbeitnehmerveranlagung – hier findest du die wichtigsten Zuschüsse auf einen Blick.
Familienbeihilfe (Kindergeld)
Die Familienbeihilfe wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Der Betrag ist gestaffelt und steigt mit dem Alter des Kindes. Zusätzlich gibt es den sogenannten Geschwisterstaffelbetrag, der sich erhöht, je mehr Kinder in der Familie leben. Im September wird zudem jährlich das Schulstartgeld in Höhe von 116,10 € (Stand 2024) für schulpflichtige Kinder automatisch mit ausbezahlt.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist der größte steuerliche Absetzbetrag für Familien. Er reduziert die zu zahlende Einkommen- bzw. Lohnsteuer direkt. Seit 2024 beträgt er bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr (für Kinder bis zum 18. Lebensjahr). Für volljährige Kinder, für die noch Familienbeihilfe bezogen wird, beträgt er bis zu 650 Euro jährlich.
Kindermehrbetrag
Verdienen Eltern so wenig, dass sie keine oder nur sehr geringe Lohnsteuer zahlen, profitieren sie nicht vom Familienbonus Plus. In diesen Fällen greift der Kindermehrbetrag. Dieser sichert geringverdienenden Eltern einen steuerlichen Zuschuss von bis zu 700 Euro pro Kind und Jahr (Stand 2024). Voraussetzung ist, dass man mindestens 30 Tage im Jahr steuerpflichtige Einkünfte erzielt hat (Ausnahmen bei Pflegekarenz etc.).
Alleinerzieher- & Alleinverdienerabsetzbetrag
Diese Steuerabsetzbeträge stehen zu, wenn man entweder alleinerziehend ist (mehr als 6 Monate im Jahr nicht in einer Partnerschaft lebend) oder alleinverdienend (der Partner darf eine bestimmte Zuverdienstgrenze von 6.937 € im Jahr nicht überschreiten). Der Basisbetrag beginnt bei ca. 572 Euro für ein Kind und steigt mit jedem weiteren Kind an.
Mehrkindzuschlag
Familien mit drei oder mehr Kindern können den Mehrkindzuschlag beantragen, sofern das Familieneinkommen eine gewisse Höchstgrenze (ca. 55.000 € im Kalenderjahr) nicht übersteigt. Er beträgt 21,19 Euro pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind und wird rückwirkend über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt.
Kinderbetreuungskosten
Wichtiges Update: Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung wurde in Österreich durch die Einführung des Familienbonus Plus abgeschafft. Allerdings sind arbeitgeberfinanzierte Kinderbetreuungskosten (Zuschüsse vom Unternehmen) bis zu einem Betrag von 2.000 Euro pro Jahr steuerfrei.
Landesförderungen & Familienpässe
Die Bundesländer bieten sehr unterschiedliche Zuschüsse (z.B. Schulstartpakete der Länder, Wohnbauförderungen für Familien) sowie die kostenlosen Familienpässe (z.B. NÖ Familienpass).
Ratgeber: KBG & Karenz
Der umfassende Guide zum Kinderbetreuungsgeld (Pauschal vs. Einkommensabhängig), Zuverdienstgrenzen, Elternkarenz, Papamonat und Elternteilzeit.

