Gesundheit & Vorsorge
Das österreichische Gesundheitssystem bietet für Kinder und Jugendliche eine Vielzahl an kostenlosen Präventions- und Behandlungsangeboten. Von der Gratis-Zahnspange bis hin zu kostenlosen Schutzimpfungen – hier ist ein Überblick über die wichtigsten Kassenleistungen.
Gratis-Zahnspange
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten für eine festsitzende Zahnspange, sofern eine schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung (nach der IOTN-Klassifikation Stufe 4 oder 5) vorliegt.
Eltern-Kind-Pass (ehem. Mutter-Kind-Pass)
Dieses Vorsorgeprogramm umfasst zahlreiche medizinische Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 62. Lebensmonat (etwa 5 Jahre) des Kindes. Die ärztlichen Kontrollen stellen eine optimale gesundheitliche Entwicklung sicher und sind bei allen Vertragsärzten absolut kostenlos.
Gratis-Kinderimpfprogramm
Österreich bietet ein sehr umfassendes, staatlich finanziertes Impfprogramm für Kinder vom Säuglingsalter bis zum 15. Lebensjahr. Darunter fallen die Kombinationsimpfungen (Sechsfachimpfung: Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Polio, Hib, Hepatitis B), MMR (Masern, Mumps, Röteln), Pneumokokken sowie die HPV-Impfung (Humane Papillomviren) für Jugendliche (mittlerweile bis zum 30. Lebensjahr kostenfrei!).
Gratis Mundhygiene & Prophylaxe
Zur Vorbeugung von Karies bietet die Krankenkasse für Kinder und Jugendliche vom 10. bis zum 18. Lebensjahr einmal jährlich eine kostenlose Mundhygiene bei Kassen-Zahnärzten an. Bei festsitzenden Gratis-Zahnspangen ist die Mundhygiene sogar zweimal jährlich inkludiert.
Kostenlose Mitversicherung
Kinder (auch Adoptiv- und Stiefkinder, sofern sie im selben Haushalt leben) sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK, BVAEB, SVS) beitragsfrei mitversichert. Diese Mitversicherung läuft grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag und verlängert sich bei schulischer oder universitärer Ausbildung bis maximal zum 27. Lebensjahr.
Die Kinder-E-Card
Jedes Neugeborene in Österreich bekommt automatisch und kostenlos seine eigene E-Card per Post zugeschickt, sobald die Anzeige beim Standesamt erfolgt ist. Für Kinder unter 14 Jahren ist zudem kein Foto auf der E-Card erforderlich.
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